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Ausschüsse

Hauptausschuss

Aufgaben: (Auszug aus der Hauptsatzung)

(1) Der Geschäftskreis des Hauptausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
a) Allgemeine Verwaltung (Geschäftsbereich des Hauptamtes)
b) Finanz-, und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenwesen (Geschäftsbereich der Finanzverwaltung)
c) Liegenschaftsverwaltung (Geschäftsbereich der Finanzverwaltung)
d) Aufgaben der Hoheitsverwaltung und Ordnungsangelegenheiten, mit Ausnahme des Verkehrswesens (Geschäftsbereich des Baurechts- und  Ordnungsamtes)
 
(2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Hauptausschuss über:

a) die Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten der Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 des gehobenen Dienstes, sowie von Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 und 10 TvöD

b) die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigiebigkeits-leistungen im Einzelfall von mehr als 500 €, aber nicht mehr als 5.000 €.

c) die Veräußerung von beweglichem Vermögen im Einzelfall von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 15.000 €.

d) die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten im Einzelfall im Wert von mehr als 25.000 €, aber nicht mehr als 100.000 €.

e) den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluß von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 2.500 €, aber nicht mehr als 25.000 € beträgt.

f) die Stundung von Forderungen im Einzelfall
 - von mehr als 2 Monaten bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe;
 - von mehr als 6 Monaten bis zu 12 Monaten für Beträge von 10.000 - 100.000 €
 - von mehr als 12 Monaten: bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €

g) Verträge über die Nutzung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder beweglichem Vermögen ab einem jährlichen Miet-, und Pachtwert von mehr als 10.000 €.
 
h) die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung.

Planungsausschuss

Aufgaben: (Auszug aus der Hauptsatzung)

(1) Der Geschäftskreis des Planungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
  
a) Umweltschutz, Landschaftspflege, Gewässerbau (Geschäftsbereich des Stadtbauamtes)

b) Bauleitplanung und Stadtplanung, Bauverwaltung, Hochbau, Tiefbau (Geschäftsbereich  des Stadtbauamtes)

c) Die Erklärung der Stadt bei der Entscheidung über:
- die Zulassung von Ausnahmen von Veränderungssperren (§ 14 Abs. 2 BauGB).
- die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB), soweit diese grundsätzlicher Art sind.
- die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 33 BauGB).
- die Zulassung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Außenbereich (§ 34 und 35 BauGB).
- die Stellungnahme der Stadt nach den §§ 55 und 56 LBO.
- Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB.
- die Versagung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge gem. § 144 BauGB.

d) Bauordnung und Verkehrswesen (Geschäftsbereich Baurechts-, und Ordnungsamt).

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

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Bürgermeister

Rainer Stolz
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Fon: 07771/802-100
Fax: 07771/802-294
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Rund 22 Mio. Deutsche engagieren sich ehrenamtlich z.B. für soziale, politische oder kulturelle Projekte. Seit 1997 unterstützt die Stiftung Bürger für Bürger diese Aktivitäten.

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