Mobile Kletterwand
Bei der Stadtjugendpflege Stockach sind die mobile Kletterwand (z.B. für Stadtfeste) und das Jugendmobil (für Jugendbelange) gegen eine Nutzungsgebühr auszuleihen!
Die Nutzungsauflagen und die Kosten finden Sie in den folgenden Vetragsbestimmungen:
Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr bestimmt sich durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung:
- Lieferung/Abholung: 50,00 EUR
- Auf-/Abbau: 100,00 EUR
- Nutzungsgebühr mit
- komplettem Sicherungsmaterial/Tag: 150,00 EUR
- Betreuung durch 1 Person/Tag: 100,00 EUR
Der Betrag ist unmittelbar nach Rückgabe, bzw. nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
Benutzung
Bei der Überlassung des Kletterturms zur Benutzung an Dritte sind die folgenden Bestimmungen zu beachten:
- Es müssen geeignete, verantwortungsbewusste Betreuer für den Betrieb der Kletterwand (speziell die Sicherung der Kletternden) bestimmt und vor Ort tätig sein. Es ist zu jeder Zeit die Sicherheit an der Wand zu gewährleisten.
- Das überlassene Sicherungsmaterial darf ausschließlich zu Kletterzwecken an der Wand benutzt werden. Die für den Betrieb zuständigen Personen sind für die Instandhaltung und Pflege der kompletten Kletteranlage verantwortlich.
- Es liegt in der Verantwortung der Betreuer/des Veranstalters, Personen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, die Kletterwand mit vertretbarem Risiko zu benutzen (z.B. Betrunkene), den Zutritt zu verwehren.
- Bei schlechter Witterung ist die Wand zur Vermeidung von Wasserschäden auf geeignete Art und Weise zu schützen. Bei Sturm ist der Betrieb einzustellen, bzw. sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kletterwand nicht als Tummelplatz für Helden, sondern als ernsthaftes Sportgerät zu betrachten ist.
- Steht die Kletterwand längere Zeit unbeaufsichtigt (z.B. über Nacht), ist zu gewährleisten, dass eine Benutzung unmöglich gemacht wird (z.B. Bauzaun oder personelle Nachtwache).
- Wird der Aufbau der Kletterwand durch die Stadtjugendpflege durchgeführt, muss der Turm vom Veranstalter einer Sicher-heitsprüfung unterzogen werden.
- Wird der Kletterturm durch den Veranstalter aufgebaut, muss sich dieser genau an die ausgehändigte Aufbauanleitung halten.
- Wird der Kletterturm durch den Veranstalter selbst vom Lagerungsort zum Veranstaltungsort transportiert, ist dieser für den sachgemäßen Transport verantwortlich.
Bestimmungen
Für die Einhaltung aller oben genannter Bestimmungen ist der Veranstalter verantwortlich. Die Stadt Stockach ist ab Übergabe der mobilen Kletterwand von Haftungsansprüchen freigestellt!
- Materialliste:
Zum Betrieb der Kletterwand können wir Ihnen folgendes Material, in einwandfreiem Zustand angenommenes Material:
- Sicherungsseile
- Abseilachter
- Schraubkarabiner
- Klettergurt
- Und folgende Materialien zum Aufbau der Kletterwand:
- 2 Twistlock-Karabiner
- 2 20-Meterseile
- 2 Seilrollen
Wir erwarten, dass Sie das Sicherungsmaterial bestimmungsgemäß und pfleglich behandeln. Schäden sind bei der Rückgabe zu melden und falls durch unsachgemäße Benutzung oder Fahrlässigkeit entstanden, zu ersetzen.
Nutzungsvertrag
Hier können sie den Nutzungsvertrag herunterladen.
Dieser Vertrag hat keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Der jeweils gültige Vertrag ist bei der Stadtjugendpflege zu erhalten.