Sozialarbeit an Schulen
Pädagogische Arbeit
- Beratung/Einzelfallhilfe (Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte)
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit (Team-Kooperationstraining, Klassenräte,etc)
- Sucht-, Gewalt- und Gesundheitsprävention
- Krisenintervention
- Berufsorientierung und Begleitung Übergang Schule- Beruf
- Genderarbeit
- Freizeit- und Erlebnispädagogische Angebote
- Sozialpädagogische Begleitung von Ausflügen und Schullandheimaufenthalten
- Mitwirkung Ferienprogramm Stadtjugendpflege
Kooperation/Vernetzung
- Mitwirkung in schulischen Gremien (Klassenkonferenz, Elternabende)
- Vernetzung innerhalb der Abteilung Stadtjugendpflege
- Kooperation mit den sozialen Diensten des zuständigen Jugendamtes
- Kontakt zu örtlichen Beratungsstellen, Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen
- Kooperation mit der Polizei
- Sozialraumorientierte Kooperation
- Teilnahme an städtischen Gremien
- Vernetzung im Bereich der Berufsorientierung mit der Agentur für Arbeit, örtlichen Betrieben, Jugendberufshelfer
- Mitwirkung und Teilnahme an landkreisübergreifenden Arbeitskreisen, Runden Tischen, etc.
- Punktuelle Mitwirkung im Jugendkulturzentrum am Kreisel (JUKUZ)
Ziele der Sozialarbeit an Schulen in Stockach
- Förderung eines positiven, gewaltfreien Klimas an der Schule
- Förderung sozial benachteiligter Schüler/-innen
- Unterstützung der Schüler/-innen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben
- Stärkung der sozialen Kompetenz, Unterstützung der Erziehung der Schüler/-innen zur Gemeinschaftsfähigkeit
- Suchtprävention/Gewaltprävention/Gesundheitsförderung
- Unterstützung und Vermittlung von Hilfen in problematischen Einzelfällen
- Einbindung der Schule in das Gemeinwesen und Stärkung des Lebensweltbezuges der Schule
- Einbindung in die Arbeit der Stadtjugendpflege
- Pflege des sozialen Netzes zur Entwicklung eines optimalen Hilfsangebotes für den Schüler
Wann und wo ist die Schulsozialarbeiterin anzutreffen?
- In ihrem Büro in Gebäude 2 ganz oben
- In der Regel in den Pausen im Büro
- Für Schüler in dringenden Fällen mit Absprache des Lehrers während des Unterrichts
Gut zu wissen!
- Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht
- Die Beratung ist freiwillig
- Die Beratung ist neutral und unparteiisch
- Terminvereinbarung vor Ort oder telefonisch
- Ideen, Wünsche und Anregungen nehme ich sehr gerne entgegen