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Briefwahl / Wahlschein

Wozu Briefwahl/Wahlschein?

Sie sind am Wahltag nicht zu Hause oder können aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht besuchen? Genau dafür steht Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung.

Sie erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Damit können Sie in einem anderen Wahllokal (für die gleiche Wahl im selben Wahlkreis) oder per Briefwahl teilnehmen. Die Stimmzettel können Sie dann bequem zu Hause ausfüllen und danach mit dem Wahlschein zurücksenden. Die Unterlagen müssen bis spätestens am Wahltag (18:00 Uhr) im Wahlamt eingehen.

Vorgehen Briefwahl

1. Antrag ausfüllen

Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite finden Sie den entsprechenden Antrag für einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diesen müssen Sie entsprechend ausfüllen und unterschreiben.
Alternativ können Sie auch den Antrag online stellen. (Datenschutzrechtlicher Hinweis: Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain komm.one weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)
 

2. Abholen / Zusenden

Grundsätzlich werden Ihnen die Unterlagen per Post zugeschickt.Sie können die Unterlagen aber auch persönlich im Bürgeramt abholen. Das Abholen durch andere Personen ist nur mit Vollmacht möglich.

3. Ausfüllen / Einpacken

Wenn Sie die Unterlagen haben können Sie den Stimmzettel entsprechend des Merkblatts ausfüllen.

  1. Stimmzettel ausfüllen
  2. Stimmzettel in den entsprechenden Stimmzettelumschlag
  3. Wahlschein unterschreiben
  4. Wahlschein und Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag

Merkblatt Landtagswahl
Merkblatt Bundestagswahl
Merkblatt Kommunalwahl

4. Rückgabe / Rücksendung

Die Wahlunterlagen können Sie direkt im Rathaus Stockach einwerfen, abgeben oder im Bereich der Deutschen Post AG unfrankiert zurücksenden.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen bis spätestens am Wahltag 18:00 Uhr im Rathaus Stockach ankommen müssen. Die Post hat dabei keinen besonderen Zustellservice eingerichtet, so dass Sie von den üblichen Versandzeiten ausgehen müssen. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr gewertet werden.