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Sozialpass

Der Sozialpass der Stadt Stockach

Der Stockacher Sozialpass kann beim Bürgeramt der Stadt Stockach beantragt werden. In der Regel wird er sofort ausgestellt.

Wer erhält den Sozialpass?

  • BezieherInnen von Wohngeld oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz,
  • BezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
  • BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,

die in der Stadt Stockach wohnen.

Welche Antragsunterlagen brauchen Sie?
Bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides für die oben genannten Leistungen kann der Sozialpass ausgestellt werden.

Wie lange gilt der Sozialpass?
Der Sozialpass gilt 12 Monate in Verbindung mit dem Personalausweis und ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen entfallen. Er kann auf Antrag verlängertwerden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Die Angebote:

Freizeitbad Osterholz und Hallenbad

  • Einzeleintritt in beiden Bädern für 1 Euro
  • 50% Ermäßigung auf Saisonkarten

Kultur, Stadtbücherei, Stadtjugendpflege

  • Freier Eintritt ins Stadtmuseum Stockach
  • 50% Ermäßigung auf den Leseausweis
  • 50% Ermäßigung auf Angebote der Jugendpflege
  • 50% Ermäßigung auf Eintritt Meisterkonzerte
  • weitere Ermäßigungen bei verschiedenen Veranstaltungen laut Bekanntgabe

Angebot der Volkshochschule

  • 50% Ermäßigung auf alle Kurse der VHS (Zuschuss max. 100 Euro pro Person und Jahr)

Musikschule, musikalische Erziehung

  • 30% Zuschuss (max. 20 Euro pro Monat) für Kosten der Musikschule und sonstiger Anbieter musikalischer Bildung – nur für Minderjährige

Mitgliedsbeiträge in Vereinen

  • Erstattung von 50% des Jahresmitgliedsbeitrages auf Antrag und unter Vorlage des Zahlungsnachweises (Höchstbetrag: 50 Euro pro Mitgliedschaft)

Ferienfreizeiten

  • 20% Zuschuss für Ferienfreizeiten nicht schulischer Art (max. 50 Euro)

Öffnungszeiten und Kontakt Bürgeramt

Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes Stockach, Adenauerstraße 4 in Stockach sind:

  • Montag bis Mittwoch
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Donnerstag
    8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Freitag
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sie erreichen das Bürgeramt wie folgt: