Stockach (Druckversion)

Steuersätze der Stadt Stockach

Die Stadt Stockach erhebt die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz in der Fassung vom 07.08.1973 (Ges. Bl. S. 965). Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:

  • a) 350 v.H. (Grundsteuer A) der Steuermessbeträge für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
  • b) 395 v.H. (Grundsteuer B) der Steuermessbeträge für Grundstücke.
 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag beträgt 

  •   350 v.H. bezogen auf den Steuermessbetrag.
 

Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer werden für jedes Jahr per Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen.

Müllgebühren der Stadt Stockach

Restmüll

  • 60 l: 63,60 €
  • 80 l: 74,40 €
  • 120 l: 94,80 €
  • 240 l: 157,20 €
  • Müllsack: 4,10 €

Biomüll

  • 60 l: 175,20 €
  • 80 l: 204,00 €
  • 120 l: 262,80 €
  • 240 l: 438,00 €
  • 660 l: 1053,60 €

Die Papiertonne ist kostenlos. Ebenso die Windeltonne (240 l Restmülltonne) für Windelkinder und pflegebedürftige Bürger.

Abwassergebühren der Stadt Stockach

zentrale Entsorgung

  • Schmutzwassergebühr: 2,59 Euro pro Kubikmeter
  • Niederschlagsgebühr: 0,36 Euro pro Quadratmeter

dezentrale Entsorgung

  • geschlossene Grube: 40,68 Euro pro Kubikmeter
  • Kleinkläranlage: 60,66 Euro pro Kubikmeter

Niederschlagswassergebühr

Nach Ermittlung der gebührenrelevanten Quadratmeter werden diese mit der Gebühr (0,36 Euro pro Quadratmeter) multipliziert.

Gebührenhöhe

  • Gebühr je m³ Schmutzwasser: 2,59 Euro
  • Gebühr je m² bebauter und befestigter (abflusswirksamer) Grundstücksfläche Niederschlagswasser: 0,36 Euro (jährlich)

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung

[Die Bestattungsgebührenordnung als PDF (404 KB) zum Herunterladen]

 

1. Verwaltungsgebühren

Es werden erhoben für:

1.1 die Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals

40,00 €

1.2 die Zustimmung zur Ausgrabung einer Leiche

85,00 €

                                                                

2. Benutzungsgebühren

Es werden erhoben für:

     2.1 die Bestattung (Ausheben und Schließen der Grabstelle)

2.1.1 von Personen im Alter von 10 Jahren und mehr

790,00 €

2.1.2 von Personen unter 10 Jahren

460,00 €

2.1.3 von Tot- und Frühgeburten

130,00 €

2.1.4 ein Zuschlag für die Tieferlegung bei Wahlgräbern

220,00 €

2.1.5 ein Zuschlag zu 2.11 bis 2.14 für die Bestattung an Samstagen

30 %

                                              

     2.2 die Beisetzung von Aschen

2.2.1 regelmäßig

250,00 €

2.2.2 ein Zuschlag zu 2.21 für die Bestattung an Samstagen

30 %

 

     2.3 die Überlassung eines Reihengrabes

2.3.1 für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr

1.110,00 €

2.3.2 für Personen unter 10 Jahren

660,00 €

2.3.3 für die Überlassung eines Rasenreihengrabes

1.660,00 €

 

     2.4 die Überlassung eines Reihenurnengrabes / anonym Urnengrab

2.4.1 regelmäßig

550,00 €

2.4.2 in der Urnenhofanlage

560,00 €

 

     2.5 die Verleihung von besonderen Nutzungsrechten

2.5.1 Überlassung eines Einzelwahlgrabes, Nutzungszeit 25 Jahre

1.740,00 €

2.5.2 Überlassung eines Doppelwahlgrabes, Nutzungszeit 25 Jahre

2.230,00 €

2.5.3 Überlassung eines Dreifachwahlgrabes, Nutzungszeit 25 Jahre

2.970,00 €

2.5.4 Überlassung eines Urnenwahlgrabes

730,00 €

2.5.5 in der Urnenhofanlage/Urnenwand

600,00 €

 

     2.6 Verlängerung des Nutzungsrechts pro Jahr

2.6.1 Einzelwahlgrab

69,00 €

2.6.2 Doppelwahlgrab

89,00 €

2.6.3 Dreifachwahlgrab

89,00 €

2.6.4 Urnendoppelgrab

49,00 €

2.6.5 Urnenhofanlage/Urnenwand

40,00 €

 

     2.7 die Benutzung der Aussegnungshalle und der Leichen-/Kühlzellen

2.7.1 Aussegnungshalle Loreto

270,00 €

2.7.2 Kühlzelle Loreto

400,00 €

2.7.3 Aussegnungshalle Stadtteile

270,00 €

2.7.4 Beanspruchung Sezierraum Loreto

400,00 €

 

     2.8 für auswärts Verstorbene und zum Zeitpunkt des Todes nicht ortsansässig gewesene

          Personen wird ein Zuschlag von 50 % zu den festgesetzten Gebühren gem. 2.3 – 2.5

          erhoben.

 

     2.9 das Ausgraben

            2.9.1 einer Leiche vor Ablauf von 15 Jahren nach der Beisetzung             736,00 €

            2.9.2 einer Leiche nach Ablauf von 1 Jahr nach der Beisetzung                 363,00 €

            2.9.3 einer Urne                                                                                            250,00 €

 

     2.10 für sonstige Leistungen

            2.10.1 Versand einer Urne                                                                             66,00 €

            2.10.2 Verlegung von Platten zwischen den Gräbern je lfd. Meter         nach Aufwand

                                              

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