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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplans der Innenentwicklung „In der Höll“, Gemarkung Stockach

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „In der Höll“, Gemarkung Stockach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.03.2023 beschlossen den Bebauungsplan „In der Höll“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
In der öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 hat der Gemeinderat dem Planentwurf zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.10.2023.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Nachverdichtung, insbesondere in die Höhe, geschaffen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 i.V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum

vom 18.12.2023 bis einschließlich 21.01.2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Bürgermeister

Die Öffentliche Bekanntmachung als PDF (396 KB) zum Herunterladen

Abgrenzungsplan als PDF (339 KB) zum Herunterladen

Zeichnerischer Teil als PDF (1,9 MB) zum Herunterladen

Deckblatt als PDF (405 KB) zum Herunterladen

Begründung als PDF (495 KB) zum Herunterladen

Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Hinweise als PDF 200 KB) zum Herunterladen

  

32. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Eigeltingen, Gemarkung Eigeltingen "Gewerbliche Baufläche Am Sportplatz"

Öffentliche Bekanntmachung

32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Eigeltingen, Gemarkung Eigeltingen "Gewerbliche Baufläche Am Sportplatz"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 22.11.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen geschaffen werden, damit ein ansässiger Betrieb für Energieanlagenbau weitere Baumöglichkeiten bekommt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom

18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147, s.schlegel@stockach.de

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0, gemeinde@eigeltingen.de

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0, rathaus@muehlingen.de

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0, gemeinde@bodman-ludwigshafen.de

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde@hohenfels.de

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0, gemeinde@orsingen-nenzingen.de

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

die Öffentliche Bekanntmachung als PDF zum Herunterladen

Abgrenzungsplan als JPG zum Herunterladen

Begründung mit Umweltbericht, zeichnerischer Teil - Rechtsplan PDF (4,2 MB)

   

29. Änderung FNP der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet "Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell", Erweiterung

Öffentliche Bekanntmachung

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet "Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell", Erweiterung

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 22.11.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom

18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147, s.schlegel@stockach.de

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0, gemeinde@eigeltingen.de

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0, rathaus@muehlingen.de

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0, gemeinde@bodman-ludwigshafen.de

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde@hohenfels.de

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0, gemeinde@orsingen-nenzingen.de

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

 

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

 

die Öffentliche Bekanntmachung als PDF (224 KB) zum Herunterladen

Lageplan als PDF (250 KB) zum Herunterladen

Erläuterungsbericht mit Begründung als PDF (1,8 MB) zum Herunterladen

 

28. Änderung FNP der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

Öffentliche Bekanntmachung

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich Hinter dem Spital geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom

18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147, s.schlegel@stockach.de

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0, gemeinde@eigeltingen.de

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0, rathaus@muehlingen.de

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0, gemeinde@bodman-ludwigshafen.de

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde@hohenfels.de

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0, gemeinde@orsingen-nenzingen.de

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

die Öffentliche Bekanntmachung als PDF (398 KB) zum Herunterladen

Abgrenzungsplan als JPG (280 KB)

Planung mit Begründung und Umweltbericht als PDF (1,9 MB)

 

Bebauungsplanänderung Oberstadt

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Oberstadt“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Oberstadt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen erreicht werden bei gleichzeitigem Schutz des historischen Stadtbildes.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 30.10.2023 bis 30.11.2023 im Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bürgerservice online – Bauen & Wohnen - Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.

Stockach, den 20.10.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 214 KB)

Satzungsentwurf mit Begründung und Abgrenzungsplan (PDF, 2 MB)

Abgrenzungsplan (PDF, 941 KB)

 

26. Änderung FNP Ludwigshafen SO "Solarpark Weierhof"

Öffentliche Bekanntmachung

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Gemarkung Ludwigshafen, Sonderbaufläche „Solarpark Weierhof“

hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2023 zu dieser 26. Änderung den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschl. 05.07.2023 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.10.2023 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen Solarpark im Gewann Weieräcker nordöstlich des Weierhofs auf Gemarkung Ludwigshafen. Er liegt südlich der B 31 neu im Bereich der Unterführung der Kreisstraße K 6174 nach Bonndorf. Das Plangebiet ist rund 6,5 ha groß. Das Gelände soll mit aufgeständerten Solarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Um die für eine Freiflächensolaranlage notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen möchte die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nach § 8 u. 9 BauGB ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausweisen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Lageplan.

Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste in der Zeit vom

18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147, s.schlegel@stockach.de

Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0, gemeinde@eigeltingen.de

Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0, rathaus@muehlingen.de

Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0, gemeinde@bodman-ludwigshafen.de

Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde@hohenfels.de

Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0, gemeinde@orsingen-nenzingen.de

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Fläche, Grundwasser, Oberflächenwasser/Retention, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendung ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen zur geplanten 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de).  Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, bei den obengenannten Stellen der Auslegung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Stockach, den 15.12.2023

Stolz, Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung als PDF (232 KB) zum Herunterladen

Lageplan als PDF (420 KB) zum Herunterladen

Begründung und Umweltbericht als PDF (2,7 MB) zum Herunterladen