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Gemeinsamer Lärmaktionsplan

Der Gemeinderat hat den gemeinsamen Lärmaktionsplan Espasingen - Ludwigshafen - Sipplingen für den Bereich des Stadtteils Espasingenin der Sitzung vom 18.07.2018 beschlossen.
Den Musterbericht finden Sie hier.

Herbst 2017: Öffentliche Auslegung

Die Stadt Stockach erstellt zusammen mit den Gemeinden Bodman-Ludwigshafen und Sipplingen einen gemeinsamen Lärmaktionsplan für die Orte Espasingen, Ludwigshafen und Sipplingen. Sie kommt damit einer Verpflichtung aus der sog. EU-Umgebungslärmrichtlinie nach, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde.

Zunächst wurde im Rahmen der Lärmkartierung die Belastung der Anwohner durch Umgebungslärm erfasst. In einer Auftaktveranstaltung am 30.11.2017 wurde die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Im nächsten Schritt sind nun unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Lärmaktionspläne auszuarbeiten. Die Unterlagen über die Lärmkartierung, den Entwurf der Maßnahmenplanung und die Bekanntmachung der öffentlichen Auslage zum Download finden Sie hier: 

Oeffentlichkeitsinformation LAP

Zwischenbericht

Öffentliche Bekanntmachung

Espasingen, Lärmkartierung Straße

Espasingen, Lärmkartierung Schiene

 

Ludwigshafen, Lärmkartierung Straße

Ludwigshafen, Lärmkartierung Schiene

 

Sipplingen, Lärmkartierung Straße

Sipplingen, Lärmkartierung Schiene

 

Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Sipplingen, der Ortsteil Ludwigshafen der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen und der Stadtteil Espasingen der Stadt Stockach sind verkehrlich durch die Bundesstraßen B 31 und B 34 sowie durch die Bodenseegürtelbahn (KBS 731) verbunden. Aufgrund der Verkehrsströme im Straßenverkehr ist es geboten, für die drei genannten Orte einen gemeinsamen Lärmaktionsplan zu erstellen, um mögliche Verlagerungseffekte aus den Ortsdurchfahrten Sipplingen und Ludwigshafen zu Lasten von Espasingen zu vermeiden.

Im Jahr 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) in Kraft, welche durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde. Entsprechend der Straßenlärmkartierung 2012 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) liegt in allen drei Gemeinden die entsprechende Betroffenheit vor, die eine Verpflichtung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans begründet.

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierungen für den Straßen- und Schienenlärm sowie erste Maßnahmenvorschläge wurden in einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung am 30.11.2017 in Ludwigshafen der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die entsprechenden Unterlagen liegen im Zeitraum vom 18.12.2017 bis 18.01.2018 in den Rathäusern in Stockach, Adenauerstraße 4,  im Rathaus Ludwigshafen, Hafenstraße 5, und bei der Gemeindeverwaltung Sipplingen, Jahnstraße 5 jeweils im 1. OG und während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Freitag nachmittags und an Wochenenden ist eine Einsichtnahme grundsätzlich nicht möglich.

Ergänzend können die Unterlagen auch auf den Internetauftritten der Gemeinden, www.stockach.de, www.bodman-ludwigshafen.de und www.sipplingen.de eingesehen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und Anregungen, Bemerkungen, Vorschläge, etc. schriftlich oder zur Niederschrift in den Rathäusern einzureichen. Für die Abgabe Ihres Beitrages per E-Mail steht eine gemeinsame E-Mail-Adresse laerm@bodman-ludwigshafen.de bereit.

Hintergrund

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union eine Vorgehensweise vorgegeben, um den Lärm zu erfassen und ihm entgegen zu wirken.

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 − § 47a-f BImSchG ) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 − 34. BImSchV ) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.


Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmaktionspläne aufzustellen, ebenso für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern. Mit dem Lärmaktionsplan sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Für die Lärmaktionsplanung an Straßen und Eisenbahnstrecken sind in Baden-Württemberg die Kommunen zuständig, für die Lärmaktionsplanung an Flughäfen das jeweilige Regierungspräsidium.

siehe auch: www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/21648/