Lebenslagen
Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind in der Regel, dass Sie persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und gegebenenfalls finanziell leistungsfähig sind oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.
Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise mit den in Ihrem Heimatstaat dafür vorgesehenen Dokumenten erbringen.
Verfahren
- Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
- Schuldnerverzeichnis - Einsicht nehmen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Reisegewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landeskriminalamt beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit (stehendes Gewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Bundeskriminalamt beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Weitere Informationen
Kontakt Bürgeramt
Stadt Stockach
Bürgeramt
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
+49 7771 802-222
+49 7771 802-8888
buergeramt(@)stockach.de
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Montag
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