Dienstleistungen
Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen
Der "Blaue Engel" kennzeichnet umweltschutzbezogene Produkte und Dienstleistungen. Das Umweltzeichen hat folgende Ziele:
- Klimaschutz
- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Wasserschutz
- Ressourcenschutz
Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen.
Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.
Zuständigkeit
- für einen Neuvorschlag oder einen laufenden Prüfantrag: das Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau
- für Vorschläge, bei denen bereits eine Vergabegrundlage existiert: das Deutsche Institut Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL)
Voraussetzungen
bei Produkten:
- sparsamer Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung
- Gebrauchstauglichkeit
- Lebensdauer
- Entsorgung der Produkte
bei Dienstleistungen:
- Umweltfreundlichkeit
- besondere Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Unterlagen
- produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
- die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt beziehungsweise
- sich der Geschäftssitz befindet
- Prüfprotokoll
Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind. - Verbraucherinformation
- Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (sofern bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)
Ablauf
Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
- es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist bereits in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
- bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
Tipp: Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen „Blauer Engel“.
Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab. Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.
Frist
keine
Rechtsgrundlagen
Norm DIN EN ISO 14024 (Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltkennzeichnung Typ I)
Lebenslagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.07.2019 freigegeben.
Weitere Informationen
Kontakt Bürgeramt
Stadt Stockach
Bürgeramt
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
+49 7771 802-222
+49 7771 802-8888
buergeramt(@)stockach.de
Öffnungszeiten Bürgeramt
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr