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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Archiv

Gartenpools richtig befüllen und entleeren

Die Städte/Gemeinden und Stadtwerke des Hegau-Wasser e.V. informieren: 

In den Gemeinden und Städten werden wieder vermehrt Gartenpools installiert bzw. fit gemacht für die Saison. Diese Tendenz hat sich im letzten Jahr fortgesetzt und wird voraussichtlich auch in diesem Jahr weiter zunehmen. Hierzu gibt es jedoch einiges zu beachten!

Der hiesige Hegau-Wasser e.V., eine Vereinigung der wasser-versorgenden Städten/Gemeinden und Stadtwerke des Landkreises Konstanz möchte Sie zu dem Thema mit Informationen versorgen. 

Den Pool richtig befüllen: 

Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwasser-gebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen (s. auch unten). Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauswasserzähler oder über einen öffentlichen Hydranten. Bei der gewünschten Befüllung über den Hydranten setzen Sie sich über die entsprechende Möglichkeit bitte mit der Gemeindeverwaltung oder Ihren Stadtwerken in Verbindung. Anfallende Kosten wie z.B. Arbeitszeiten, Anfahrten, Zählermiete, Wasser- und Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt. 

Das Poolwasser richtig entsorgen: 

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die richtige und verboten: Mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet! Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wird durch die Poolbenutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, ist somit Schmutzwasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser darüber hinaus mit Chemikalien (Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare, usw. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen, so dass sie oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn fließen oder sogar in dessen Keller. 

Die Städte/Gemeinden und Stadtwerke des Hegau-Wasser e.V. möchten hiermit alle Poolnutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass Sie als Anschlussnehmer dazu verpflichtet sind, das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten! Für Rückfragen stehen Ihnen die Stadt-/Gemeindeverwaltungen und Stadtwerke gerne zur Verfügung.