Artikel vom 08.04.2020
Betretungsverbot für die Gemeinschaftsunterkünfte
Allgemeinverfügung
Das Betreten der Gemeinschaftsunterkünfte Zozmnegger Straße 30 und Goethestraße 23/1 (GU Linde) in Stockach ist für Personen, die nicht in der jeweiligen Einrichtung wohnen und polizeilich gemeldet sind bzw. nicht dort als Mitarbeiter beschäftigt sind, verboten.
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