Stockach (Druckversion)
Artikel vom 10.10.2022

Maßnahmen zur Energieeinsparung

Mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen soll in den nächsten Monaten die Energieversorgung gesichert werden. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung regelt für einen Zeitraum von sechs Monaten (1. September 2022 bis 28. Februar 2023) Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich (EnSikuMaV).

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Klima & Energie".

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