Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.
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Mountainbiken im Wald - Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Immer wieder gibt es auf Wegen und Pfaden im Wald Begegnungen zwischen Spaziergängern und Mountainbikern und andere Radfahrer. Diese Begegnungen führen regelmäßig zu Verärgerungen auf allen Seiten oder gar zu gefährlichen Situationen.
Aber wie sind hier eigentlich die Regelungen?
Das Landeswaldgesetz ist hier eindeutig (§37 Abs. 3):
Das Radfahren ist auf Wegen unter 2 Metern Breite nicht erlaubt. Wir appellieren an alle Waldbesucher: Bitte halten Sie sich an die geltenden Vorschriften und nehmen Sie Rücksicht auf Natur, Tierwelt und andere Erholungssuchende. Seien Sie Vorbild – für einen respektvollen und sicheren Umgang miteinander im Wald.
Hier finden Sie die zugehörige Pressemitteilung von Forst BW zum Download (PDF-Dokument, 143,47 KB, 05.05.2025).