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Autor: Tanja Ferrari
Artikel vom 14.11.2024

Baurechtsamt nutzt ab sofort ViBa

Virtuelles Bauamt ab 1. Januar 2025 verpflichtend

Das Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach setzt ab sofort für alle Baugenehmigungsverfahren und die weiteren auf der Plattform möglichen Verfahren die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (kurz ViBa) ein.

Alle Unterlagen müssen über diese Plattform hochgeladen werden. Voraussetzung dafür ist eine Bund-ID oder ein ELSTER-Zertifikat. Die Anleitung diese zu beantragen finden Sie auf der Plattform.

Über https://bw.digitalebaugenehmigung.de/stockach/ betreten Sie die Plattform.

Ab dem 1. Januar 2025 ist das Einreichen der Antragsunterlagen über das ViBa bei der Verwaltungsgemeinschaft Stockach verpflichtend.

In der Übergangszeit bis zu diesem Datum können Anträge auch weiterhin im pdf/A Format an baurechtsamt(@)stockach.de gemailt werden.