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Artikel vom 10.10.2022
Maßnahmen zur Energieeinsparung
Mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen soll in den nächsten Monaten die Energieversorgung gesichert werden. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung regelt für einen Zeitraum von sechs Monaten (1. September 2022 bis 28. Februar 2023) Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich (EnSikuMaV).
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