Stockach (Druckversion)

Das Finanzamt Singen informiert:

Grundsteuerreform

Das Finanzamt muss für Zwecke der Grundsteuer sämtliche Grundstücke auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewerten. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer*innen eine sog. Feststellungserklärung abgeben, die elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln sind. Die entsprechenden Vordrucke werden digital im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt.

Bereits bei ELSTER registrierte Bürger*innen können ihre bisherigen Zugangsdaten nutzen. Wer bislang noch über keinen ELSTER-Account verfügt, sollte sich zeitnah bei ELSTER (www.elster.de) registrieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung über den eigenen ELSTER-Zugang auch für nahe Angehörige einzureichen.

Im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 erhalten alle Grundstückseigentümer*innen Informationsschreiben der Steuerverwaltung, in denen die für die Steuererklärung notwendigen Daten, wie EW-Aktenzeichen, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstücknummer etc. mitgeteilt werden. Die übrigen für das Ausfüllen des Vordrucks notwendigen Daten, wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwert, können über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-BW) abgerufen werden. Achtung: Bei Grundvermögen außerhalb von Baden-Württemberg gelten andere Berechnungsmethoden!

Lesen Sie den gesamten Text: Informationen zur Grundsteuerreform (PDF, 842 KB) 

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.grundsteuer-bw.de

www.steuerchatbot.de

http://www.stockach.de//stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/grundsteuerreform