Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.
Lärmaktionsplan
Die Stadt Stockach ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie gemäß §§ 47a–47f Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Ziel ist die Vermeidung neuer sowie die Minderung bestehender Lärmbelastungen und der Schutz ruhiger Gebiete. Nachdem die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes, die Vorstellung der Zwischenergebnisse und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine abschließende Beteiligung der Ortschaften durchgeführt wurden, wurden nun im Gemeinderat die Ergebnisse des Lärmaktionsplans vorgestellt.
Lärmaktionsplan: Vorgehen und Maßnahmen
Im Rahmen der räumlich differenzierten Lärmkartierung wurden insbesondere die belasteten Hauptverkehrsachsen betrachtet. Für mehrere Abschnitte wurden Beurteilungspegel ermittelt, die über den Auslösewerten der Lärmsanierung sowie teilweise über den gesundheitskritischen und gesundheitsgefährdenden Schwellenwerten liegen.
Nach Abwägung der Belange des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wurde deutlich, dass eine durchgehende Einführung von Tempo 40 auf den Hauptachsen die beste Kombination aus Lärmminderung, Verkehrsfluss und Akzeptanz ermöglicht.: Die wesentlichen Gründe für Tempo 40 auf den Hauptachsen sind:
- deutliche Lärmminderung um rund 2–4 dB(A), teils bis 6–7 dB(A) in Kombination mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen
- stabile Verkehrsqualität und geringere Reisezeitverluste gegenüber Tempo 30
- bessere Kompatibilität mit Anforderungen des ÖPNV (z. B. Taktstabilität, Haltestellenabstände)
- Reduzierung kritischer Spitzenwerte und Entlastung im Bereich gesundheitsgefährdender Pegel
- Vermeidung von Ausweichverkehren in Wohngebiete
- einheitliches, nachvollziehbares Geschwindigkeitsregime
Die im Beteiligungsverfahren geäußerten Bedenken des ÖPNV wurden berücksichtigt, indem Abschnitte mit hohem Linienverkehrsanteil statt Tempo 30 konsequent Tempo 40 erhalten. Auch die Hinweise der Bürgerschaft wurden ausgewertet und flossen in die konkrete Abgrenzung von Maßnahmenabschnitten ein.








