Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.
Lärmaktionsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan – Offenlage des Planentwurfs
Die Stadt Stockach ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und hat das Büro Modus Consult beauftragt die Planung durchzuführen. Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag sowie alle weiteren klassifizierten Straßen im Stadtgebiet ausgewertet. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2025 vorgestellt und vom Gemeinderat gebilligt.
Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Stockach mitzuwirken. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 22.02.2025 bis einschließlich 23.03.2025 öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4 in 78333 Stockach einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können in der genannten Frist schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach vorgebracht werden. Für Stellungnahmen per E-Mail bitten wir die E-Mail-Adresse: beteiligung(@)modusconsult-ulm.de zu nutzen.
Die Unterlagen werden während der Dauer der öffentlichen Auslegung auch auf der Homepage der Stadt Stockach bereitgestellt und können dort unter der Rubrik: https://www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/laermaktionsplan
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Unterlagen zum Download
- 2024-11-18, Anlage 01 (PDF-Dokument, 5,88 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Anlage 02 (PDF-Dokument, 2,24 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Anlage 03 (PDF-Dokument, 2,00 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Anlage 04 (PDF-Dokument, 525,63 KB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Anlage 05 (PDF-Dokument, 621,08 KB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Anlage 06 (PDF-Dokument, 670,41 KB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Anlage 09 Maßnahmeliste (PDF-Dokument, 2,75 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Planreihe 01 (RLK) (PDF-Dokument, 10,4 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Planreihe 02 (Kernstadt) (PDF-Dokument, 5,52 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Planreihe 03 (Nord) (PDF-Dokument, 4,38 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Planreihe 04 (Ost) (PDF-Dokument, 2,62 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Planreihe 05 (Süd) (PDF-Dokument, 3,68 MB, 14.02.2025)
- 2024-11-18, Planreihe 06 (ruhige Gebiete) (PDF-Dokument, 8,44 MB, 14.02.2025)