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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen

Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in vielen Vorschriften geregelt.
Es kann eine auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gerichtete Klage vor den Zivilgerichten in Betracht kommen oder eine Mitwirkung an dem Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen die Täterin oder den Täter führt.

Um sich rechtlich vertreten zu lassen, können Sie einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin beauftragen.

Das sind zugelassene Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die die Interessen von Opfern einer Straftat vertreten.
Im Strafprozess können diese beispielsweise Einsicht in die Akten des laufenden Verfahrens nehmen und Sie als Nebenkläger oder Nebenklägerin vertreten.
Darüber hinaus erhalten Sie beispielsweise Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter oder die Täterin.

Voraussetzungen

Wenn Sie sich direkt an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen.

Sind Sie zur Nebenklage berechtigt, kann Ihnen das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen.

Verfahrensablauf

  • Entweder Sie wenden sich selbst mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens oder
  • Sie haben ein Recht zur Nebenklage und wünschen die Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin. Dann müssen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Tipp: Bei Anträgen, die ein laufendes Verfahren betreffen, sollten Sie den vollständigen Namen der beschuldigten Person angeben. Gleiches gilt für das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

Fristen

keine

Unterlagen

  • im Strafprozess: keine
  • im Zivilprozess: Beweismittel, die Ihren Anspruch stützen

Kosten

im Strafprozess:

  • bei Verurteilung der Angeklagten oder des Angeklagten wegen einer Tat, die den Nebenkläger betrifft: die Auslagen des Nebenklägers beziehungsweise der Nebenklägerin werden der Angeklagten beziehungsweise dem Angeklagten auferlegt
  • bei Freispruch, Nichteröffnung oder Einstellung des Gerichtsverfahrens:
    • die durch die Beteiligung entstandenen Kosten trägt der Nebenkläger oder die Nebenklägerin selbst
    • die Kosten eines vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalts oder einer vom Gericht beigeordneten Rechtsanwältin trägt grundsätzlich die Staatskasse

im Zivilprozess:

Der Kläger oder die Klägerin muss normalerweise einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten und seine Anwältin oder seinen Anwalt bezahlen. Ob diese Kosten später ersetzt werden, hängt vom Ausgang des Rechtsstreits ab:

  • bei positiver Entscheidung für Sie: der Täter oder die Täterin muss die Auslagen ersetzen. Wenn er oder sie das kann, entstehen Ihnen keine Kosten.
  • bei negativer Entscheidung für Sie: Sie tragen die Gerichtskosten und die Kosten der Anwälte oder Anwältinnen auf beiden Seiten
  • bei einem Vergleich werden die Kosten entsprechend der Vereinbarung der Parteien aufgeteilt

Hinweis: Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Kosten aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht, nur teilweise oder nur in Raten zahlen können.

Sonstiges

Informationen zu Opferanwälten und Opferanwältinnen erhalten Sie

Rechtsgrundlage

Strafprozessordnung (StPO):

  • § 395 Nebenklage - Befugnis zum Anschluss
  • § 397a Nebenklage - Bestellung eines Rechtsanwalts; Prozesskostenhilfe
  • §§ 406d - 406h Mitteilungen an den Verletzten

Zivilprozessordnung (ZPO):

  • §§ 91 - 98 Zivilprozess - Umfang der Kostenpflicht

Zuständigkeit

jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin Ihres Vertrauens

Hinweis: Steht Ihnen das Recht als Nebenkläger oder Nebenklägerin zu, können Sie sich an das zuständige Gericht oder an die Staatsanwaltschaft wenden. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben, ist das mit der Sache befasste Gericht zuständig.

Freigabevermerk

26.03.2026 Justizministerium Baden-Württemberg