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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Adoption - Akteneinsicht beantragen

Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht Interessen anderer Betroffener, vor allem der leiblichen Eltern, entgegenstehen und überwiegen.

Sie werden von einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt.

Auch Ihre Akten beim Standesamt können Sie einsehen.

Die Aufzeichnungen und Unterlagen über jede Vermittlung werden vom Geburtsdatum des Kindes an 100 Jahre aufbewahrt.

Voraussetzungen

Wenn Sie die Vermittlungsakten einsehen möchten:

Sie sind

  • adoptiert worden und mindestens 16 Jahre alt oder
  • Adoptiveltern und Ihr Adoptivkind, dessen Akten Sie einsehen möchten, noch nicht 16 Jahre alt.

Wenn Sie die Daten beim Standesamt einsehen möchten:

Einsicht in das Personenstandsregister beim Standesamt können nehmen:

  • die Adoptiveltern,
  • deren Eltern,
  • der gesetzliche Vertreter des Kindes und
  • das mindestens 16 Jahre alte Kind selbst.

Diese Beschränkung entfällt mit dem Tod des Kindes.

Nach dem Tod des Kindes können in das Personenstandsregister Einsicht nehmen:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht und
  • deren Ehegatten, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder Verstorbenen gestellt wird. Antragsberechtigt sind mindestens 16 Jahre alte Personen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Informationen über Ihre Herkunft erhalten möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Sie vermittelt hat. Die Fachkräfte lassen Sie die Akten einsehen und informieren über Ihre Herkunft sowie allgemeine Lebensumstände wie zum Beispiel die Freigabegründe der leiblichen Eltern. In der Regel enthält die Akte auch Berichte über Ihre Entwicklung, die die Adoptionsvermittlungsstelle im Rahmen der Nachbetreuung angefertigt hat.

Hinweis: Das Akteneinsichtsrecht wird eingeschränkt, soweit überwiegende persönliche Belange der beteiligten Personen entgegenstehen. Dann werden in der Regel die sensiblen Bereiche abgedeckt.

Falls Sie es wünschen, versuchen die Fachkräfte, den Kontakt zu Ihren leiblichen Eltern herzustellen. Wenn Ihre Herkunftsfamilie auch Verbindung mit Ihnen aufnehmen möchte, vermitteln sie dies in der Regel.

Die Adoptionsvermittlungsstelle bemüht sich, auch für die leiblichen Eltern und Geschwister aus der Herkunftsfamilie eine angemessene individuelle Lösung zu finden. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht.

Zur Einsicht in das Personenstandsregister empfiehlt es sich, einen Termin für Ihr persönliches Erscheinen beim Standesamt zu vereinbaren. Die Auskunft können Sie auch schriftlich, per Fax oder – soweit die betreffende Gemeinde das anbietet – online beantragen.

Fristen

keine

Unterlagen

Personalausweis

Kosten

  • Auskunft der Adoptionsvermittlungsstelle: kostenlos
  • Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister: EUR 20,00
  • Auskunft oder Einsicht in die Sammelakte des Standesamtes: EUR 20,00

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot

Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG):

  • § 9b Vermittlungsakten

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  • § 63 Benutzung in besonderen Fällen

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

Zuständigkeit

  • die Adoptionsvermittlungsstelle
  • das Standesamt

Verwandte Lebenslagen

Organisationseinheiten

Stadt StockachOrtAdenauerstraße 4 78333 Stockach
StandesamtOrtAdenauerstraße 4 78333 Stockach

Freigabevermerk

05.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg