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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Kündigung während der Elternzeit beantragen

Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz.

In besondern Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle (KVJS Dezernat 3: Elternzeit/Pflegezeit) das Arbeitsverhältnis kündigen.

Voraussetzungen

Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss wegen außergewöhnlicher Umstände das Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise eine Betriebsschließung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Weiterbeschäftigung den Betrieb existenziell gefährden würde oder besonders schwere Verstöße des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein.

Verfahrensablauf

  1. Beantragen Sie die Zulässigkeitserklärung der beabsichtigten Kündigung schriftlich.
  2. Die Behörde hört den betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Arbeitnehmerin und gegebenenfalls die Mitarbeitendenvertretung oder Personalrat schriftlich an und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet das KVJS Inklusions- und Integrationsamt durch schriftlichen Bescheid an den Arbeitgeber. Auch dem Beschäftigten und Betriebs-/Personalrat wird der Bescheid zugestellt.
  3. Die Kündigungsverbote nach § 9 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 18 Gesetz über die Elternzeit und das Elterngeld (BEEG) bestehen nebeneinander. Treffen die Voraussetzungen nach § 9 Absatz 3 MuSchG und § 18 BEEG zusammen, müssen Sie die Zulässigkeitserklärung der Kündigung nach beiden Rechtsvorschriften beantragen, um wirksam kündigen zu können. Der Antrag muss jeweils erkennen lassen, nach welcher Bestimmung Sie eine Zulässigkeitserklärung begehren.

Fristen

Bei einer Kündigung in der Elternzeit gelten die normalen Kündigungsfristen, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben, sofern das Dezernat 3 des KVJS nichts anderes bestimmt.

Unterlagen

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung während der Elternzeit aussprechen möchten, benötigen Sie eine Zulässigkeitserklärung des KVJS.

Kosten

Für die Entscheidung erhebt der KVJS - je nach Aufwand - eine Gebühr zwischen 200 und 1000 EUR .

Sollte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen die Kündiung Klage einreichen, können Prozesskosten entstehen, die in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen sind, wenn die Kündigung unwirksam ist. Bei einer unwirksamen Kündigung können Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und rückständiges Gehalt entstehen.

Sonstiges

Die Kündigungsverbote nach § 9 Absatz 1 MuSchG und § 18 BEEG bestehen nebeneinander.

Zuständigkeit

In solchen Ausnahmefällen ist eine Kündigung nur möglich, immer dann,

  • wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Gesetz über die Elternzeit erfüllt sind: der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg;
  • wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für die Zulässigkeitserklärung nach dem Mutterschutzgesetz vorliegen: das Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

15.01.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg