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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Architektenliste - Eintragung beantragen

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.

Wenn Sie freiberuflich und nicht baugewerblich tätig sind, können Sie nach der Eintragung die Berufsbezeichnung

  • "freier Architekt" oder "freie Architektin",
  • "freier Innenarchitekt" oder "freie Innenarchitektin",
  • "freier Landschaftsarchitekt" oder "freie Landschaftsarchitektin",
  • "freier Stadtplaner" oder "freie Stadtplanerin"

führen.

Voraussetzungen

In die Architektenliste Baden-Württemberg trägt die zuständige Stelle ein, wer

  • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg hat oder in Baden-Württemberg überwiegend beschäftigt ist und
  • die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz besitzt.

Hinweis: Angehörige der EU-/EWR-Staaten sowie Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können vorübergehend Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur erbringen. Sie müssen dies der Architektenkammer anzeigen und entsprechende Nachweise vorlegen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Eintragung schriftlich bei der Architektenkammer.

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • akademische Grade
  • Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
  • Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung)
  • Tätigkeitsart (frei, angestellt, beamtet, baugewerblich)

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, werden Sie in die Architektenliste in Baden-Württemberg eingetragen.

Entspricht die zuständige Stelle Ihrem Antrag nicht, erhalten Sie einen schriftlich begründeten Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Unterlagen

  • Prüfungszeugnisse, Diplome, sonstige Befähigungsnachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit
  • Tätigkeitsnachweise über nach Abschluss der Berufsausbildung ausgeübte praktische Tätigkeiten
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein in Kopie)
  • Meldebestätigung
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
    • Lebenslauf
    • Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen
    • Planungs- und sonstige Unterlagen, nach denen die Befähigung der antragstellenden Person beurteilt werden kann
    • Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers

Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Ausbildungsabschluss). Daher kann die Architektenkammer im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise zum Antrag..

Kosten

je nach Eintragungsvoraussetzungen

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen.

Zuständigkeit

für die Führung der Architektenliste: die Architektenkammer Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.01.2020 freigegeben.