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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

Fristen

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

Unterlagen

  • ein Lageplan
  • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

Sonstiges

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

Rechtsgrundlage

Straßengesetz (StrG)

  • § 16 StrG (Sondernutzung)
  • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

  • § 8 Sondernutzungen

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

Zuständigkeit

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Organisationseinheiten

Stadt StockachOrtAdenauerstraße 4 78333 Stockach

Freigabevermerk

19.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg