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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Alles zur Vielfalt der Ortsteile erfahren Sie hier. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstatt mit Flair und Vielfa

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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Dienstleistungen

Kommunale Tourismusinfrastruktur - Förderung beantragen

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung bauliche Investitionen und investive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung von kommunalen Tourismusprojekten für das Reiseland Baden-Württemberg erreicht werden:

  • Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen soll gestärkt werden. Hier sind unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für Alle“ gemeint.
  • Ebenso können kommunale Vorhaben aus dem Bereich des sanften Tourismus wie Rad- und Wanderprojekte gefördert werden. Durch die Maßnahmen soll sich die Qualität, insbesondere auch die Erlebnisqualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen verbessern.

Insgesamt sollen sich die Projekte im Rahmen der Schwerpunktthemen Natur, Genuss, Kultur und Gesundheit und der entsprechenden Produktmarken nach der aktuellen Tourismuskonzeption des Landes orientieren.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Sie können die Förderung beantragen als:

  • Gemeinden
  • gemeindliche Zusammenschlüsse
  • Landkreise im Rahmen von Kooperationsvorhaben, sofern sich Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.

Gefördert werden:

  • nur Vorhaben, die überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen und die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Nachhaltigkeit entsprechen.
  • bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Auf eine flächensparende Realisierung ist grundsätzlich zu achten.

Bei den Vorhaben sind die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf. Eine Antragsberatung ist obligatorisch.
  • Reichen Sie den Antrag per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür das zur Verfügung gestellte Formular.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Schicken Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen an die Rechtsaufsichtsbehörde und an das zuständige Regierungspräsidium.

Die Rechtsaufsichtsbehörde beurteilt den Antrag aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und leitet ihre Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium weiter.

Es werden alle Anträge gesammelt und in Absprache mit dem zuständigen Ministerium abschließend beurteilt. Nach Entscheidung über die Anträge erhalten Sie in der Regel eine schriftliche vorab Information. Zeitgleich wird auch in der Presse über die Entscheidung informiert.

Den entgültigen Förderbescheid erhalten Sie zeitnah nach der Veröffentlichung. Darin finden Sie Informationen über die Förderhöhe, die Auszahlung und das weitere Verfahren.

Fristen

Bis zum 1. Oktober für das nächste Kalenderjahr.

Unterlagen

Alle erforderlichen Antragsunterlagen werden im Frühjahr hier auf service-bw und auf den Homepages des für den Tourismus zuständigen Ministeriums sowie der Regierungspräsidien bereitgestellt.

Darüber hinaus sind folgende Anlagen dem Antrag beizufügen:

  • Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde aus gemeindewirtschaftlicher Sicht und zu der Wirtschaftlichkeit des beantragten Vorhabens
  • Beschluss des zuständigen Organs des Vorhabenträgers über deren Durchführung
  • Planungsunterlagen (Zeichnerische Darstellungen und Skizzen),
  • zweistufige Kostenschätzung nach DIN 276,
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung/Kosten-Nutzennachweis entsprechend Nummer 4.1 VwV TIP mit einer hinreichend belastbaren Wirtschaftlichkeitsprognose für das Vorhaben,
  • Angaben zur Höhe und zur Finanzierung der durch das Vorhaben ausgelösten Folgekosten,
  • Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage der Kommune,
  • Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen (zum Beispiel Straßenbau-, Wasserwirtschafts- oder Naturschutzbehörde),
  • Kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung
  • Darstellung des Engagements in einer touristischen teilregionalen oder regionalen Destinationsmanagementorganisation
  • gegebenenfalls Angaben zum Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens,
  • Stellungnahme der teilregionalen oder regionalen Destinationsmanagementorganisation.
  • Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
  • Beihilferechtliche Erklärungen soweit notwendig

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Eine Entscheidung über alle Projektanträge wird regelmäßig im 2. Quartal des Kalenderjahres gefällt, für das die Förderung beantragt wurde (Bearbeitungsdauer ab Oktober ca. 7 Monate).

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Das für Ihre Kommune zuständige Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

20.11.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg