Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Alles zur Vielfalt der Ortsteile erfahren Sie hier. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstatt mit Flair und Vielfa

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

PENDLA App
Mitfahrgelegenheit gesucht: Die App für Pendler

Passende Mitfahrer-Innen für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz finden und gemeinsam pendeln. Jetzt kostenlos anmelden unter

stockach.pendla.com

Dienstleistungen

Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen

Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?

Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?

Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Verwaltungsausgaben vom Land erhalten.

Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro pro antragstellender Institution.

Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr stellen, vom 1. März bis 30. April eines jeden Jahres.

Voraussetzungen

  • Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
  • Es gibt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
  • Verkehrsangebot mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
  • Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
  • Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
  • Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
  • Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.

Sie können die Anträge auch mit der Post einreichen bei:
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart

Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.

Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.

Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgt die Auszahlung direkt nach Bekanntgabe des Bescheides.

Fristen

  • Antrag: im Zeitraum 1. März bis 30. April für das laufende Kalenderjahr
  • Auszahlung: erfolgt nach der Bewilligung
    Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich.
  • Ein Verwendungsnachweis ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht erforderlich.

Unterlagen

Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
  • Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne

Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:

  • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
  • Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • bei Vereinen:
    • Protokoll der Gründungsversammlung und
    • Satzung des Vereins
  • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

  • Prüfung der Antragsunterlagen: in der Regel 3 Monate nach Ende der Antragsfrist
  • Erstellung und Versand des Zuwendungsbescheides: in der Regel 4-6 Wochen
  • Auszahlung der Finanzmittel: in der Regel 2-4 Wochen

Bezugsort

Baden-Württemberg

Sonstiges

Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus(@)nvbw.de

Zuständigkeit

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referat kommunaler ÖPNV, Digitalisierung und Recht

Freigabevermerk

Stand: 08.11.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg