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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Andere Strafanzeige stellen

Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.

Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Wenn das Delikt, welches Sie anzeigen wollen, nicht aufgelistet ist, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Andere Straftat aus.

Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.

Voraussetzungen

Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen beziehungsweise abgegeben werden.

Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:

Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.

Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110.

Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen.

Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

Über das Internetportal der Polizei Baden-Württemberg können Sie Strafanzeige über die Onlinewache erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.

Die Onlinewache wird über eine zentrale Internetadresse aufgerufen. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von anderen Straftaten können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (beispielsweise Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zur Täterin oder zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- beziehungsweise Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).

Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie zum Beispiel Kaufbelege, Quittungen sowie Bilder wie zum Beispiel Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.

Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.

Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands beziehungsweise in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.

Fristen

Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.

Unterlagen

Gegebenenfalls Nachweise (Kaufbelege, Quittungen, oder Bilder)

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.

Sonstiges

Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie grundsätzlich Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei die Täterin oder den Täter findet. Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind ebenfalls strafbar. Bei besonders schwerwiegenden Delikten wie Mord, Raub oder Brandstiftung herrscht grundsätzlich eine Anzeigepflicht.

Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Strafverfolgungsbehörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet.

Rechtsgrundlage

Strafprozessordnung (StPO):

§ 158 Strafanzeige, Strafantrag

Zuständigkeit

jede Polizeidienststelle

Freigabevermerk

11.12.2025 Innenministerium Baden-Württemberg