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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie entweder persönlich beziehungsweise Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder online über das i-Kfz-Portal stellen. Das i-Kfz-Portal können Sie dann nutzen, wenn die letzte Anmeldung Ihres Fahrzeugs nicht länger als 01.01.2015 zurückliegt, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist. Für die Onlineabmeldung ist keine Identifitzierung der Halterin oder des Halters erforderlich.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden möchten, folgen Sie bitte diesen Schritten:

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen (den Link dazu finden Sie oben im Bereich "Onlineantrag").
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
6. Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
8. Online-Bezahlung der Gebühr: Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Die Auswahl der Zahlungsart variiert je nach Zulassungsbehörde. In der Regel können Sie mit Kreditkarte oder Paypal bezahlen.
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Fristen

keine

Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über das i-Kfz-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständiger Zulassungsbehörde

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Sonstiges

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bewahren Sie bitte für eine eventuelle spätere Wiederzulassung oder den Verkauf des Fahrzeugs auf. Im abgemeldeten Zustand darf Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):

  • § 16 Absatz 1 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  • § 17 Verwertungsnachweis

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zuständigkeit

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Freigabevermerk

07.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg