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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Änderung des Entwicklungsziels einer Ökokonto-Maßnahme beantragen

Ökokonto-Maßnahmen sind freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft. Sie werden schon umgesetzt, ohne dass sie sofort mit einem Bauvorhaben oder Eingriff in die Natur verbunden sein müssen. Solche Maßnahmen können von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, anderen privaten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Kommunen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden in einem speziellen Verzeichnis gespeichert. Später können sie als Ausgleich für eigene Eingriffe in die Natur genutzt oder an andere verkauft werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann man bei der Naturschutzbehörde, die die Ökokonto-Maßnahme genehmigt hat, beantragen, dass das Entwicklungsziel der Ökokonto-Maßnahme geändert wird.

Voraussetzungen

Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die erforderlichen Unterlagen unter Verwendung der vorgeschriebenen elektronischen Vordrucke eingereicht worden sind.

Verfahrensablauf

Als Maßnahmenträger von Ökokonto-Maßnahmen können Sie sich über den Zugang für Maßnahmenträger für die Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW) registrieren und erhalten daraufhin einen persönlichen Zugang.

  • Über diesen Zugang kann die Änderung des Entwicklungsziels einer Ökokonto-Maßnahme bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.
  • Sie finden die Internetanwendung hier: KompVz BW.
  • Die Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg“ ist ein eigenständiges Fachverfahren außerhalb des Serviceportals Baden-Württemberg.

Den Antrag zur Änderung des Entwicklungsziels können Sie als Maßnahmenträger dann über die Online-Anwendung mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen der zuständigen unteren Naturschutzbehörde übermitteln. Der Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Entwicklungsziels erhält durch das Übermitteln des Antrags den Status "beantragt" und wird der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung angezeigt. In diesem Status können die Daten nicht mehr verändert werden.

Fristen

keine

Unterlagen

Der Antrag auf Zustimmung muss enthalten:

1. auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei biotop- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen auch zum Ausgangswert in Ökopunkten, durch eine fachkundige Person,

2. auf die Wirkungsbereiche bezogene Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Ökopunkten durch eine fachkundige Person,

3. die erforderlichen Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften (zum Beispiel wasserrechtliche Gestattung),

4. Angaben zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.

Die Angaben sind im verpflichtend zu verwendenden elektronischen Vordruck zu machen, die nach Nummer 3 vorzulegenden Dokumente sind dem Antrag gesondert beizufügen.

Kosten

abhängig vom Antrag

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Antrag

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

  • § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  • § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

Naturschutzgesetz (NatSchG):

  • § 15 Rechtsfolgen des Eingriffs (ergänzende landesrechtliche Vorschrift zu § 15 BNatSchG)
  • § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (ergänzende landesrechtliche Vorschrift zu § 16 BNatSchG)

Ökokonto-Verordnung (ÖKVO):

  • § 3 Antragsverfahren
  • § 6 Rechte und Pflichten des Maßnahmenträgers

Zuständigkeit

Zuständige Stelle für die Prüfung des Antrags und die Erteilung der Zustimmung ist die untere Naturschutzbehörde.

Untere Verwaltungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

  • Vertiefende Informationen finden Sie auf der Seite "Ökokonto" des Ministeriums für Umwelt, Klime und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Freigabevermerk

27.02.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg