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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten - Anerkennung beantragen

Wenn Sie als Lehrkraft in Baden-Württemberg tätig werden möchten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse vorher anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren werden Ihre individuellen Qualifi­kationen mit einer baden-württembergischen Lehramtsausbildung verglichen.

Voraussetzungen

Sie haben eine abgeschlossene Lehramtsausbildung, mit der Sie in Ihrem Herkunftsland im öffentlichen Schuldienst arbeiten dürfen.

Hinweis: Sie brauchen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Notwendig sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Möglich ist auch das Niveau C1 (GER) verbunden mit der erfolgreichen Teilnahme an einem Sprachkolloquium. Dies ist eine Voraussetzung für die die Einstellung als Lehrkraft. Das Regierungspräsidium Tübingen empfiehlt daher, frühzeitig einen Sprachkurs abzuschließen und ein entsprechendes Dokument mit dem Anerkennungsantrag oder nachträglich vorzulegen.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung schriftlich oder digital
  • Nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Das Regierungspräsidium kann folgende Entscheidungen treffen:

  • Es erkennt Ihren Lehramtsabschluss an.
  • Es stellt fest, dass Ihr Lehramtsabschluss wesentliche Unterschiede zu einer baden-württembergischen Lehramtsbefähigung aufweist:
    • Wenn Sie nur ein Fach studiert haben, müssen Sie ein zweites Fach an einer Hochschule nachholen oder die Kenntnis der wissenschaftlichen und didaktischen Inhalte eines zweiten Faches in einer Prüfung nachweisen.

Ist Ihre schulpraktische Ausbildung unterschiedlich zu der in Baden-Württemberg gewesen und Sie können dies auch nicht durch Berufserfahrung im Umfang von drei Jahren ausgleichen, ist eine Prüfung oder ein bis zu 12-monatiger Lehrgang notwendig. Die Entscheidung, ob Sie das eine oder das andere machen, treffen Sie.

Die Eignungsprüfung und der Anpassungslehrgang finden an den für die einzelnen Schularten zuständigen Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt.

Sobald die Nachweise über den Ausgleich der wesentlichen Unterschiede erbracht worden sind, erkennt das Regierungspräsidium Ihren Lehramtsabschluss als gleichwertig an.

Als Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

keine

Sollten Sie sich zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede in der schulpraktischen Ausbildung für einen Anpassungslehrgang entscheiden, müssen Sie dies bis jeweils spätestens 1. August der Anerkennungsstelle bei Regierungspräsidium Tübingen mitteilen.

Der Anpassungslehrgang beginnt

  • für die Lehrämter Gymnasium beziehungsweise zwischen berufliche Schulen nach den Weihnachtsferien und
  • für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I sowie Sonderpädagogik im Februar.

Unterlagen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung
  • Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"
  • Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • soweit vorhanden
    • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
    • Aufenthaltsgenehmigung

Eine Bearbeitung kann nur mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sowie mit den vollständig vorgelegten Unterlagen erfolgen. Gerne können Sie uns Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten elektronisch übermitteln. In diesem Falle schicken Sie uns den Antrag mit den oben genannten Dokumenten an folgende Adresse: anerkennung@rpt.bwl.de

Bitte beachten Sie, dass hier nur PDF-Dateien akzeptiert werden können. Sofern die Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, sind Übersetzungen wahlweise in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. Bitte beschriften Sie die einzelnen PDFs mit einer Bezeichnung des jeweiligen Inhalts.

Sie können uns Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auch per Post zusenden. In diesem Fall senden Sie uns Kopien Ihrer Originaldokumente und, sofern die Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, die Kopien der amtlich beglaubigten Übersetzungen.

Legen Sie Ihrem Antrag keine Originaldokumente bei!

Übersetzungen müssen von einer Person erstellt sein, die in Deutschland oder im Ausland zum Dolmetschen oder Übersetzen öffentlich bestellt oder beeidigt ist. In begründeten Ausnahmefällen kann die Vorlage der Originale verlangt werden.

Kosten

zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.02.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg