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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.

Voraussetzungen

Wer Bürgergeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.

Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Bürgergeldbeziehende gestezlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Bürgergeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Bürgergeld ist dann zurückzuzahlen.

Beispiele für wichtige Veränderungen:

  • Umzug
  • Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung
  • Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten
  • Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis
  • Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen
  • Änderung Beschäftigungsverhältnis
  • Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit
  • Erbschaft
  • Änderung Kontaktdaten
  • Änderung Bankverbindung
  • Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)
  • Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
  • Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss
  • Wechsel Krankenkasse
  • Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft
  • Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).

Verfahrensablauf

Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.

Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.

Fristen

Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen

Unterlagen

Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Jobcenter

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg