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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Abgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten

Der Deutsche Weinfonds (AdöR) ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft.
Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Dafür erhebt er die Weinbauabgabe.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümerin, Eigentümer oder nutzungsberechtigte Person von in der Weinbaukartei als bestockt gekennzeichneten Flächen, die mehr als zehn Ar umfassen oder
  • Händlerin oder Händler (Handelsabgabe)

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der für Ihr Gebiet zuständigen Stelle jährlich Mitte April einen Bescheid über die Höhe der Abgabe für den Deutschen Weinfonds. Die Abgabe müssen Sie auf das im Bescheid angegebene Konto einzahlen.

Sie wird berechnet anhand der vorhandenen Daten der Weinbaukartei in Baden-Württemberg.

Fristen

  • für die Meldung zur Weinbaukartei ab mehr als einem Ar Rebfläche: einmal jährlich.
    Sie müssen die Meldung nach dem Stand 31. Mai bis zum 10. Juni erstatten. Änderungen, die den folgenden Herbst betreffen, aber nach dem Abgabetermin stattgefunden haben, müssen Sie umgehend nachmelden.
  • für die Zahlung der Weinfonds-Abgabe: jährlich bis zum 15. Mai

Unterlagen

keine

Kosten

Sie betragen 0,67 EUR pro Ar bestockter Weinbergsfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder im Eigentum war (wenn diese mehr als zehn Ar umfasst).

Bearbeitungsdauer

keine

Sonstiges

Achtung: Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen.

Tipp: Sie können die Einzahlung erleichtern, indem Sie eine Einzugsermächtigung erteilen.

Rechtsgrundlage

Weingesetz (WeinG 1994):

  • § 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Weinrechts-DVO BW):

  • § 27 Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Zuständigkeit

  • Flächenabgabe:
    • die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg (LVWO)
    • das Staatliche Weinbauinstitut in Freiburg, (WBI)
  • Handelsabgabe:
    • Deutscher Weinfonds

Vertiefende Informationen

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

26.11.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg