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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Visum für Studierende beantragen

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.

Das gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA

Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.

Voraussetzungen

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (zum Beispiel Duale Hochschule Baden-Württemberg (früher: Berufsakademie)).
  • Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen.
    Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
    • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
    • Sprachprüfung
    • auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
    • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
    • Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungsstudium oder Promotion
    • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind
  • Sicherstellung der
    • Finanzierung des Lebensunterhalts
      Die entsprechenden Mindestbeträge werden vom Bundesministerium des Innern jährlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
    • Krankenversicherung in Deutschland
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
    Die allgemeinen schulischen Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung können im Bundesgebiet nicht nachgeholt werden.

Verfahrensablauf

Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) beantragen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars.

Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.

Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie nach Ihrer Einreise sich mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.

Den Visumantrag stellen Sie persönlich. Die Auslandsvertretung holt sofern notwendig, die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen, das die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt erlaubt.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • ein aktuelles Passbild
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (zum Beispiel Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (zum Beispiel Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde können weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

75,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann variieren. Rechnen Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer.

Sonstiges

Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihr Visum und nehmen Kontakt mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz(AufenthG):

  • § 2 Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 3 Passpflicht
  • § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
  • § 5 Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 16b Studium

Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

  • § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
  • § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
  • §§ 39 - 41 Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
  • § 46 Gebühren für das Visum
  • § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU):

  • § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Zuständigkeit

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben

Vertiefende Informationen

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

17.06.2025 Justizministerium Baden-Württemberg