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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

PENDLA App
Mitfahrgelegenheit gesucht: Die App für Pendler

Passende Mitfahrer-Innen für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz finden und gemeinsam pendeln. Jetzt kostenlos anmelden unter

stockach.pendla.com

Dienstleistungen

Personenbezogene Daten - Auskunft über gespeicherte Daten beantragen

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Sie können von diesen Stellen Auskunft darüber verlangen,

  • ob und welche Daten diese über Sie speichern,
  • zu welchem Zweck sie die Daten verarbeiten,
  • woher die Daten stammen, wenn dies gespeichert oder sonst bekannt ist,
  • an wen sie die Daten übermitteln.

Hinweis: Sie haben in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Auskunft:

  • gegenüber dem Landtag: in parlamentarischen Angelegenheiten
  • gegenüber dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: im Rahmen Ihrer Prüfungstätigkeiten

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Auskunft sind:

  • Die personenbezogenen Daten sind nicht ausschließlich zu Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle gespeichert.
    Für nur zu diesen Zwecken gespeicherte Daten gilt das Auskunftsrecht nicht oder nur eingeschränkt.
  • Ihre Identität steht zweifelsfrei fest.
  • für in Akten gespeicherte personenbezogene Daten:
    • Sie müssen Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen.
    • Der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand darf nicht außer Verhältnis zu Ihrem Informationsinteresse stehen.

Besondere Regelungen oder Voraussetzungen gibt es in folgenden Bereichen:

  • Polizei
    Die Erteilung der Auskunft kann aus Sicherheits- und Geheimhaltungsgründen oder wegen Gefährdung der Aufgabenerfüllung unterbleiben. Die Polizei des Landes ist nicht verpflichtet, über die Herkunft von Daten zu informieren.
  • Verfassungsschutz
    Beim Landesamt für Verfassungsschutz müssen Sie auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse darlegen. Aus Sicherheits- und Geheimhaltungsgründen muss das Landesamt über die Herkunft der Daten, die Empfänger von Übermittlungen und den Zweck der Speicherung keine Auskunft geben.
  • Südwestrundfunk
    Beeinträchtigt dessen Berichterstattung Ihr Persönlichkeitsrecht, können Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, die der Berichterstattung zugrunde liegen. Der Südwestrundfunk kann die Auskunft verweigern, wenn die Daten Rückschlüsse zulassen auf die Person des
    • Verfassers,
    • Einsenders oder
    • Gewährsmannes
      von Beiträgen, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil.

Verfahrensablauf

Die Auskunft über zu Ihrer Person gespeicherte Daten können Sie schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beantragen. Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Art der personenbezogenen Daten, über die Sie Auskunft möchten
  • für in Akten gespeicherte Daten: Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen
  • für Auskünfte aus dem Verfassungsschutzbereich und für Daten, die Geheimhaltungs- oder Sicherheitsgründen unterliegen: Darlegung des Interesses

Tipp: Im Hinblick auf die mangelnde Sicherheit einer E-Mail-Übertragung ist es empfehlenswert, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden.

Die auskunftserteilende Stelle kann die Auskunft beispielsweise schriftlich oder mündlich erteilen. Sie kann Ihnen auch Einsicht in schriftliche Unterlagen gewähren.

Lehnt die auskunftserteilende Stelle Ihren Antrag ab, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Die Ablehnung muss sie nicht begründen, wenn dies den Zweck der Auskunftsverweigerung gefährden würde. Sie können sich dann an die zuständige Datenschutzkontrollbehörde wenden, soweit diese ein Prüfungsrecht hat.

Unterlagen

Bei schriftlichen Auskunftsanträgen an Sicherheitsbehörden sollten Sie eine Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses zum Nachweis der Identität beilegen.

Kosten

keine

Zuständigkeit

für die Auskunftserteilung: die Stelle, die (möglicherweise) Daten über Sie speichert

Vertiefende Informationen

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 05.04.2018 freigegeben.