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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Dienstleistungen

Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)

Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.

Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgebende oder Arbeitnehmende ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit darüber, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.

Voraussetzungen

  • Es besteht Unklarheit darüber, ob die Tätigkeit oder Beschäftigung in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist.
  • Sie sind abhängig beschäftigt, selbständig tätig, Arbeit- oder Auftraggebender

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder es steht Ihnen im Internet zum Download zur Verfügung.

Eine Statusfeststellung können nur die Beteiligten beantragen. Das sind

  • der Auftraggeber oder die Auftraggeberin
  • der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin
  • der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
  • der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.

Die Beteiligten können gemeinsam oder jeder allein das Verfahren beantragen. Sie müssen in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht übereinstimmen.

Wird der Antrag nur von einem Beteiligten gestellt, wird der andere Vertragspartner automatisch in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen.

Die im Antrag gestellten Fragen sollten Sie vollständig beantworten und die dort erbetenen Unterlagen gleich mit senden. Die Tätigkeit und deren Umstände müssen Sie ausführlich beschreiben, insbesondere wenn Sie keine schriftlichen Verträge abgeschlossen haben.

Über den Status der Erwerbsperson erhalten beide Beteiligten eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids. Wird ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, folgt daraus die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen tritt diese Versicherungspflicht nicht mit dem Beginn der Tätigkeit (gegebenenfalls rückwirkend) ein, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Das Anfrageverfahren bei der Clearingstelle entfällt, wenn bereits eine Krankenkasse ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt beziehungsweise eingeleitet hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, oder wenn der Status bereits durch einen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wurde.

Fristen

Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, beifügen, zum Beispiel den Vertrag über die Tätigkeit als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter oder Handelsvertreterin beziehungsweise Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag. Auch alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen müssen Sie beifügen.

Kosten

Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann im Voraus nicht abgeschätzt werden.

Sonstiges

Ohne dass Sie das beantragen müssen, veranlasst in folgenden Fällen die Einzugsstelle ein Verfahren zur Entscheidung über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):

  • Der Arbeitgebende erstellt Anmeldungen für
    • den Ehemann, die Ehefrau, den eingetragenen Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • mitarbeitende Kinder, Enkel oder Urenkel oder
    • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV):

  • § 7a Anfrageverfahren
  • § 28a Meldepflicht

Zuständigkeit

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Vertiefende Informationen

Die Clearingstelle bietet auch telefonische Auskunft unter der Telefonnummer: 030 865 97405 oder der Telefonnummer: 0800 1000 480 70.

Freigabevermerk

26.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg