Dienstleistungen
Feuerungsanlagen
Bei Beanstandungen an Feuerungsanlagen wird das Baurechtsamt vom Bezirksschornsteinfegermeister schriftlich unterrichtet. Das Amt kümmert sich dann um die Beseitigung der Mängel und um die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände.
Freigabevermerk
Demmer, Markus (07.12.2007)