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Dienstleistungen

Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse

Voraussetzungen

Wasserrechtlich bzw. Wassererlaubnispflichtiges Bauvorhaben

Verfahrensablauf

Sie als Bauherr müssen den Antrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen beim Baurechtsamt Stockach einreichen. Der Antrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Planverfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen nur vom Planverfasser unterschrieben werden. Die von einem Sachverständigen erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein. Eine Ausfertigung des Antrages mit den Bauvorlagen leitet die Baurechtsbehörde an das Landratsamt Konstanz, Amt für Baurechts und Umwelt, Referat Wasserrecht zur Prüfung und Abgabe der Stellungnahme weiter. Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wenn die Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt und der Antrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, das heißt Erteilung der Wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis oder die Ablehnung.

Unterlagen

. Antrag 2. Schriftliche Erläuterung der Maßnahme, einschließlich Art der Bauausführung 3. Übersichtslageplan M 1:1500 4. Lageplan farblich M 1:500 5. Profilzeichnung durch das Gewässer mit Darstellung der Sohlentiefe und der neuen Leitung Alle Unterlagen müssen 4-fach eingereicht werden.

Kosten

Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Gebühren nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der unteren Baurechtsbehörden festgelegten Sätzen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 76 Wassergesetz (WG)

Freigabevermerk

Demmer, Markus (07.12.2007)