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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Bebaubarkeit des Grundstücks

 

Wenn Sie planen, ein Gebäude auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie bereits vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen.

Dazu ist eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks notwendig. Es muss beispielsweise geklärt werden, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder nicht und ob der Grundstückszuschnitt geeignet ist. Die planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung sollte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der unteren Baurechtsbehörde und einem Architekten erfolgen, der Ihre ersten Vorstellungen auf deren Realisierbarkeit prüfen kann. Dies gilt auch für die Beurteilung der Baugrundbeschaffenheit.

Achtung: Sie sollten sich etwaige Zusagen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens oder einer Bauvoranfrage immer schriftlich bestätigen lassen, damit Sie bei der Bauausführung keine Probleme bekommen.

Folgende Ergebnisse der Beurteilung sind denkbar:

  • Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans.
    In diesem Fall dürfen Sie bauen, sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, Ihr Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Bebauungsplan kann sehr detaillierte Angaben darüber enthalten, was gebaut werden darf und was nicht (z.B. Art und Höhe der Gebäude). Einsicht in den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
  • Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
    In diesem Fall dürfen Sie bauen, sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist und sich Ihr Bauvorhaben vor allem nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Wie bei allen anderen Bauvorhaben sind die Regelungen der Landesbauordnung, gegebenenfalls Satzungen der Gemeinde und denkmalschutzrechtliche Regelungen zu beachten. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihr Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt, sollten Sie einen Fachmann der unteren Baurechtsbehörde hinzuziehen.
  • Das Grundstück liegt sowohl außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans als auch außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im sogenannten Außenbereich.
    In diesem Fall können Sie nur in bestimmten engen Voraussetzungen mit einer Baugenehmigung für Ihr Vorhaben rechnen, weil der Außenbereich grundsätzlich von außenbereichsfremden baulichen Anlagen freigehalten werden soll.

Tipp: Im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg können Sie auf textliche und kartografische Inhalte der Raumplanung im Land zugreifen und finden erste Anhaltspunkte zur planungsrechtlichen Einordnung eines bestimmten Grundstücks.

Hinweis: Um die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks mit dem von Ihnen geplanten Vorhaben rechtssicher zu klären, können Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) stellen.

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat ihn am 07.05.2025 freigegeben.