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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Stiftungszweck

 

Der Zweck wird von der stiftenden Person frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des Zwecks unmöglich ist.

In vielen Fällen verfolgen stiftende Personen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, die auch steuerlich begünstigt werden. Beispiele hierfür sind:

  • kirchliche Aufgaben
    Unterhaltung von Gotteshäusern und sozialen Einrichtungen
  • soziale Aufgaben
    Beratung und Betreuung von hilfsbedürftigen und sozial benachteiligten Personen, zum Beispiel durch Errichtung, Betrieb oder Unterstützung von Kinder-, Jugend- oder Altenheimen, Sozialstationen, Behindertenwohnheimen und -werkstätten oder Drogentherapieeinrichtungen
  • Aufgaben im Gesundheitswesen
    Betrieb von Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Aufgaben im Bildungswesen sowie in Wissenschaft und Forschung
    Förderung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Einrichtung von Fortbildungs- und Forschungsstätten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Aufgaben in Kunst und Kultur, im Denkmalschutz, in der Heimatpflege und zur Erhaltung des Brauchtums, im Umwelt- und Naturschutz sowie zur Förderung des Sports

Eine Stiftung kann auch ganz oder teilweise privaten oder anderen nicht steuerbegünstigten Zwecken dienen (Beispiel: Familienstiftungen).

Hinweis: Nicht geeignet ist die Rechtsform der Stiftung, wenn ihr Zweck einzig in der Ansammlung von Vermögen bestehen soll.

Der Zweck einer Stiftung muss auf Dauer angelegt sein. Das schließt jedoch nicht aus, dass die Stiftung für einen zeitlich begrenzten Zweck oder einen begrenzten Zeitraum (Verbrauchsstiftung) errichtet wird. Für kurzfristig zu erfüllende oder sich erledigende Zwecke ist die Rechtsform der Stiftung nicht gedacht und auch nicht geeignet.

 

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

 

05.02.2025 Innenministerium Baden-Württemberg