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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Wahlhandlung (Stimmabgabe)

 

In den Wahllokalen kann am Wahltag, Sonntag der 08. März 2026, von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich.

Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können.
Die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Sie können schon vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben.

Stimmabgabe

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.

Im Gegensatz zur vorhergehenden Rechtslage haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen,

  • eine für einen Bewerber für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) (Erststimme),
  • eine für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme).

In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Gewählt ist der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen erreicht hat (Direktmandat).

Ihre Zweitstimme geben Sie für die Landesliste einer Partei ab. Nach der Anzahl der für eine Landesliste abgegebenen Zweitstimmen bestimmt sich, wie viele Sitze einer Partei im Landtag zustehen. Auf den Landeslisten sind Bewerber der Parteien in einer von der Partei bestimmten Reihenfolge aufgeführt. Stehen einer Partei mehr Sitze zu, als ihre Wahlkreisbewerber Direktmandate erlangt haben, so werden die weiteren Sitze aus der Landesliste der Partei in der dort festgelegten Reihenfolge der Bewerber besetzt (Listenmandate) (Näheres hierzu siehe "Wahlergebnisse (Sitzverteilung)").

Um bei der Stimmabgabe jeden Zweifel auszuschließen, sollten Sie ein Kreuz (x) in den Kreis eintragen und zwar

  • bei der Abgabe der Erststimme in den hinter dem Bewerber für ein Direktmandat, der Ihre Stimme erhalten soll, befindlichen Kreis
  • bei der Abgabe der Zweitstimme in den vor der Landesliste, die Ihre Stimme erhalten soll, befindlichen Kreis.

Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden bei der Urnenwahl keine Stimmzettelumschläge verwendet.

Der Stimmzettel ist dann in die Wahlurne zu werfen.

Da in jedem der 70 Wahlkreise mit der Erststimme andere Kreiswahlvorschläge eingereicht werden, gibt es hinsichtlich der wählbaren Bewerber keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln geben Sie auf der linken Seite Ihre Erststimme und auf der rechten Seite Ihre Zweitstimme ab.

Die Reihenfolge der Landeslisten richtet sich dabei nach der Zahl der gültigen Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Landtagswahl landesweit erreicht haben. Hiernach werden die übrigen Landeslisten in alphabetischer Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen aufgeführt.

Die Kreiswahlvorschläge werden in der gleichen Reihenfolge wie die Landeslisten der entsprechenden Parteien aufgeführt. Danach werden die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien in der alphabetischen Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen der Parteien aufgeführt und danach die Einzelbewerber in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Kreiswahlleiter.

Wichtiger Hinweis: Die Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge und Landeslisten),, für die Stimmen abgegeben werden, dürfen nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen oder Ähnlichem. Sie dürfen auch keine Vorbehalte, beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze anfügen. Solche Änderungen führen ansonstendazu, dass Ihre Stimme ungültig wird.

Wahlteilnahme von behinderten Menschen

Die Gemeinde teilt mit, ob beziehungsweise welche Wahlräume barrierefrei (behinderten-/rollstuhlgerecht) sind. Einen Hinweis, wo Sie Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können, finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Wenn Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht barrierefrei ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, barrierefreien Wahllokal in Ihrem Wahlkreis oder durch Briefwahl zu wählen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen.

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden, die durch die Blinden- und Sehbehindertenverbände hergestellt und über diese auch bezogen werden kann.

Tipp: Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.

 

Rechtsgrundlage

 

Gesetz über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz -LWG):

  • § 1 Zahl der Abgeordneten und Art der Wahl
  • § 2 Wahl in den Wahlkreisen und nach Landeslisten: Verteilung der Abgeordnetensitze
  • § 8 Ausübung des Wahlrechts
  • § 19 Wahltag
  • § 33 Wahlzeit
  • § 37 Stimmzettel, Umschläge
  • § 38 Stimmabgabe

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung -LWO):

  • § 28 Stimmzettel, Umschläge
  • § 29 Wahlräume, Wahlurnen
  • § 30 Wahlzeit
  • § 31 Wahlbekanntmachung in der Gemeinde
  • § 34 Stimmabgabe im Wahlraum
  • § 35 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
 

Freigabevermerk

 

25.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg