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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Reaktionsmöglichkeiten als Schuldner

 

Wenn Sie jemandem Geld schulden, müssen Sie diese Schuld bezahlen.
Ihr Gläubiger hat das Recht, seine Forderung durchzusetzen.
Wie Sie auf das Vorgehen Ihres Gläubigers reagieren können, erfahren Sie hier.

Hinweis: Beachten Sie, dass das Einlegen aussichtsloser Rechtsbehelfe, die der Verfahrensverzögerung dienen sollen, nur Ihre Kosten erhöht.

Bei jeder Rechnung, die Sie erhalten, müssen Sie beachten, wann die Zahlung fällig ist.
Bezahlen Sie die Rechnung nicht, schickt Ihnen der Gläubiger in der Regel eine Zahlungsaufforderung, die Mahnung.
Mit der Mahnung werden Sie in Verzug gesetzt. Daran knüpfen sich mehrere Folgen an, zum Beispiel Verzugszinsen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Gläubiger keine Mahnung schreiben muss, um Sie als Schuldner in Verzug zu setzen. Nicht erforderlich ist eine Mahnung, wenn

  • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (zum Beispiel der Kaufpreis ist bis zum 16. Juni 2023 zahlbar),
  • der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt (zum Beispiel Bezahlung zwei Wochen nach Lieferung),
  • der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  • aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist (zum Beispiel der Schuldner kündigt an, dass er zahlen wird und tut es dann doch nicht).

Wenn Sie das Geschäft für einen gewerblichen oder einen selbstständigen beruflichen Zweck getätigt haben, kommen Sie spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlen.
Andernfalls (als Verbraucher) müssen Sie darauf in der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung aber besonders hingewiesen worden sein.

Haben Sie eine Mahnung erhalten, wird Ihnen darin eine bestimmte Zahlungsfrist genannt.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob die gestellte Forderung richtig ist.
Können Sie die Forderung nicht bezahlen, ist es sinnvoll, Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen und ihm Ihre Situation zu erklären. Vielleicht findet sich eine Alternative, wie beispielsweise die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Haben Sie den Zahlungstermin nicht eingehalten oder auf eine schriftliche Mahnung nicht reagiert, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
Mit dem Mahnbescheid werden Sie aufgefordert, eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen.

Hinweis: Das Amtsgericht prüft im Mahnbescheidsverfahren weder den Inhalt noch die Richtigkeit des Zahlungsanspruches. Deshalb sollten Sie prüfen, ob der Zahlungsanspruch tatsächlich besteht.

Mit dem Mahnbescheid wird Ihnen ein Widerspruchsformular zugeschickt. Wenn Sie die Geldforderung für ganz oder teilweise unbegründet halten, können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Mit Hilfe des Vollstreckungsbescheids kann die Forderung nun zwangsweise im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, beispielsweise mithilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber.

Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Wurde kein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, wird er rechtskräftig.
Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel ähnlich einem Gerichtsurteil.
Darin titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.

 

Vertiefende Informationen

 

Einen Überblick über das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erhalten Sie im Ratgeber "Restschuldbefreiung - wirtschaftlicher Neustart". Das Bundesministerum der Justiz hat ihn herausgegeben.

 

Freigabevermerk

 

30.05.2024 Justizministerium Baden-Württemberg