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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Alles zur Vielfalt der Ortsteile erfahren Sie hier. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstatt mit Flair und Vielfa

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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Lebenslagen

Nebenerwerbsgründung

 

Die Nebenerwerbsgründung ist eine besondere Form der Kleingründung. Bei dieser Form sind Gründerinnen und Gründer hauptberuflich beispielsweise als Angestellte tätig und im Nebenberuf selbständig. Eine weitere Form der Nebenerwerbsgründung liegt vor, wenn die Gründung keine Vollerwerbsgründung ist. Das bedeutet, dass die Erträge nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten.

Vorteile und Nachteile

Die Nebenerwerbsgründung bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern viele Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich.

Vorteile:

  • Minderung des Risikos
  • geringer Finanzbedarf
  • Testphase (selbständig sein trotz festem Arbeitsverhältnis)
  • geringerer Zeitbedarf als bei einem "full-time-Unternehmen"
  • Zusatzeinkommen zu dem Einkommen aus der Angestelltentätigkeit

Nachteile:

  • möglicherweise mangelnde Qualifikation im Bereich der neuen Geschäftsidee
  • ungenügende unternehmensbezogene Prüfung des Konzeptes
  • Probleme bei der Finanzierung und zu wenig Sicherheiten
  • fehlende Kontakte im Bankbereich

Besonderheiten der Nebenerwerbsgründung

Bei Nebenerwerbsgründungen müssen Sie einige Besonderheiten beachten, beispielsweise im Bereich der Sozialversicherung. Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesagentur für Arbeit sozialversichert.

Auch bei den Kammerbeiträgen gibt es Besonderheiten. Bleiben Sie unter einem bestimmten Jahresgewinn oder jährlichen Gewerbeertrag, können Sie unter Umständen von der Zahlung der gewinnabhängigen Umlage an die Industrie- und Handelskammer oder von der Entrichtung des Zusatzbetrages an die Handelskammer befreit sein.

Die meisten Fördermittel werden nur bei Vollexistenzgründungen gewährt. Wollen Sie sich nebenberuflich selbständig machen, stehen die öffentlichen Förderprogramme "ERP-Gründerkredit - StartGeld" und "Startfinanzierung 80 der L-Bank" zur Verfügung.

Die einfachste Rechtsform für Kleingründerinnen und Kleingründer ist das Einzelunternehmen. Gründen Sie mit anderen gemeinsam ein Nebenerwerbsunternehmen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Auch Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer müssen Aufzeichnungen führen:

  • Die baren Geschäftsvorfälle (Einnahmen und Ausgaben), die mit dem Unternehmen zusammen hängen, sollen täglich vollständig in ein Kassenbuch eingetragen werden. Der Barbestand, der sich aus dem Kassenbuch errechnet, muss mit dem tatsächlichen Bestand an Bargeld übereinstimmen.
  • Jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, Daten zu eingekauften Halb- und Fertigwaren, aber auch Roh- und Hilfsstoffen, aufzuzeichnen (Datum, Lieferant, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis). Soweit keine doppelte Buchführung eingerichtet ist, muss ein Wareneingangsbuch geführt werden.
  • Ein Warenausgangsbuch müssen Sie nur führen, wenn Sie z. B. als Großhändler Waren an andere gewerbliche Unternehmen liefern. Aufzuzeichnen sind Datum, Abnehmer, Warenbezeichnung, Preis, Beleg-Hinweis.

Eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung stellt die Einnahmenüberschussrechnung (Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) dar. Diese Methode ist steuerlich aber nur zulässig, solange das Finanzamt nicht feststellt, dass der Umsatz höher als 500.000 Euro oder der gewerbliche Gewinn höher als 50.000 Euro im jeweiligen Geschäftsjahr ist.

Den Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit müssen Sie versteuern. Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Betätigung jedes Einzelnen. Bei Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, bei Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Alle Gewerbebetriebe müssen außerdem die Gewerbesteuer beachten. Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanzierung/doppelte Buchführung vor.

Auch bei selbständigen Tätigkeiten im Nebenerwerb akzeptiert das Finanzamt keine auf Dauer anhaltenden Verluste. Anstelle einer Selbständigkeit wird hierbei eine Liebhaberei unterstellt, für die es keine Steuererleichterungen gibt. Werden Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht, können diese zurückgefordert werden. Nebenerwerbsunternehmer müssen beide Einkünfte zusammen versteuern.
Bei der Planung einer Nebenerwerbsgründung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Die Geschäftsidee sollte mit geringen laufenden Kosten (z.B. Miete) und Investitionen (z.B. Büroausstattung) umsetzbar sein.
  • Es sollte auf eine solide Kalkulation und Preisbindung geachtet werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass das Unternehmen mit dieser Geschäftsidee tatsächlich stundenweise betrieben werden kann. Bei einem Einzelhandelsgeschäft ist dies z.B. unrealistisch.
  • Die Geschäftsidee sollte weiteres Entwicklungspotential aufweisen.
  • Auch Nebenerwerbsgründungen müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden, weitere rechtliche Regelungen sind zu beachten.
  • Ihr Arbeitgeber regelt, ob und in welchem Umfang Sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Selbständigkeit ausüben dürfen. Informieren Sie sich.
  • In manchen Fällen muss der Arbeitgeber der zusätzlichen Selbständigkeit zustimmen.
  • Die Geschäftsidee darf nicht in Konkurrenz zum Unternehmen des Arbeitgebers stehen.
 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg