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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

 

Die Hauptuntersuchung (HU), auch TÜV-Termin genannt, ist in Deutschland die wichtigste gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung, wenn es um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht.
Sie dient der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs.

Achtung: Die Abgasuntersuchung (AU) ist als eigenständiges Modul in die Hauptuntersuchung integriert. Bei getrennter Durchführung darf zwischen den beiden Untersuchungen maximal ein Monat liegen.
An der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ist festzustellen, wann die nächste HU fällig ist.
Sie müssen den Untersuchungsbericht über die HU bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Verlangen aushändigen.

Bestimmte gewerblich genutzte Pkw, Omnibusse, Lkw und Anhänger über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse müssen jedes Jahr zur HU.
Dies gilt in der Regel auch für Carsharing-Fahrzeuge.
Deshalb müssen Sie der Zulassungsbehörde mitteilen, wenn Sie Ihr Fahrzeug so nutzen möchten.

Hinweis: Die Prüfplakette für die HU wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig.
Sie müssen die Untersuchungen daher spätestens zum genannten Datum durchführen lassen.
Eine Fristverlängerung für die HU durch Verschieben des Vorführtermins ist nicht möglich.

Die fahrzeugführende Person muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, schnellstmöglich beheben lassen.
Bei verlangter Nachuntersuchung müssen Sie das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats nochmals vorführen.
Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug dürfen Sie nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen.

 

Vertiefende Informationen

 

Neufahrzeuge müssen in der Regel erstmals nach drei Jahren zur HU.
Danach müssen Sie die Untersuchungen alle zwei Jahre bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchführen lassen. Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links".

 

Freigabevermerk

 

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg