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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Pflegegrad

 

Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen erfasst. Auf dieser Grundlage wird eine Person dann in den Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung.

Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein. Das bedeutet, dass der Hilfe- und Unterstützungsbedarf für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen muss.

Um festzustellen, wie selbständig eine Person ist, wird im Rahmen der Begutachtung ein Blick auf folgende sechs Lebensbereiche geworfen:

    • Mobilität:
      Wie selbständig kann sich die betroffene Person fortbewegen?
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
      Wie findet sich die betroffene Person in ihrem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse äußern?
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
      Wie häufig benötigt die betroffene Person Hilfe bei Unruhe in der Nacht oder Ängsten?
    • Selbstversorgung:
      Wie selbständig kann sich die betroffene Person im Alltag bei der Körperpflege oder beim Essen und Trinken selbst versorgen?
    • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:
      Welche Unterstützung wird bei der Medikamenteneinnahme benötigt?
    • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte:
      Wie selbständig kann die betroffene Person den eigenen Tagesablauf gestalten?

Diese Fragen sind Beispiele, entscheidend ist der Einzelfall.

Hinweis: Ob ein Kind als pflegebedürftig in einen Pflegegrad einzuordnen ist, hängt davon ab, wie viel mehr Hilfe es benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind.

 

Freigabevermerk

 

26.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg