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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Werbeverkaufsfahrten

 

Haben Sie schon einmal ein Angebot für eine eintägige Ausflugsfahrt zu einem auffällig günstigen Preis erhalten?

Viele Anbieter werben auf diese Weise für "Kaffeefahrten", die sie zusammen mit einer Verkaufsveranstaltung anbieten.
Häufig sind diese Reiseangebote mit dem Versprechen verbunden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Geschenk erhalten.

In solchen Fällen gilt in aller Regel: Sie haben ein Recht auf alle Leistungen, die Sie bezahlt haben.
Sollte Ihnen ein Geschenk versprochen worden sein, können Sie dieses auch einfordern.
Wenn beispielsweise Eintrittspreise und Essen inbegriffen waren, darf der Veranstalter nicht nochmals dafür vor Ort Geld einsammeln.
Darüber hinaus sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei der Verkaufsveranstaltung anwesend zu sein.

Wenn Sie aber daran teilnehmen und eines der Produkte gekauft haben, haben Sie in der Regel das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie die gekaufte Ware erhalten haben und der Veranstalter Sie nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.
Besondere Rechte haben Sie, wenn Sie nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Dann gilt das Widerrufsrecht ein Jahr länger als sonst üblich (ein Jahr und 14 Tage ab Erhalt der Ware).
Sie können einen Kauf beispielsweise nicht widerrufen, wenn es sich um schnell verderbliche Ware oder versiegelte Hygieneartikel handelt.

Bestimmte Warengruppen bzw. Dienstleistungen unterfallen einem Verkaufsverbot, dürfen also gar nicht im Rahmen der Fahrt angeboten werden. Dies betrifft unter anderem Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Versicherungen oder Bausparverträge), Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel.

Bei Problemen mit Käufen auf Werbeverkaufsfahrten kann die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiterhelfen.

Auch bei Werbeverkaufsfahrten ins Ausland stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Bei Schwierigkeiten mit Käufen im EU-Ausland kann das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. weiterhelfen.

 

Freigabevermerk

 

24.09.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg