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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Wahlhandlung (Stimmabgabe)

 

Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können.
Diese Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungan der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Sollten Sie am Besuch des Wahllokals verhindert sein, können Sie bereits vor dem Wahltag Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben.

In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

Stimmabgabe

Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin richten sich nach einer amtlichen, einheitlichen Vorlage.
Die Stimmzettel enthalten Namen, Vornamen, Beruf oder Stand und öffentlich bekannt gemachten Bewerbenden. Dabei werden die sich bewerbenden Personen in der gleichen Reihenfolge wie in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt.
Außerdem enthalten die Stimmzettel eine freie Zeile.

Sie haben nur eine Stimme und wählen damit einen Bewerber beziehungsweise eine Bewerberin.
Für die Stimmabgabe müssen Sie ein Kreuz (x) hinter einem der vorgedruckten Namen eintragen.
Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung oder die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel.
Enthält der Stimmzettel nur einen vorgedruckten Namen, können Sie Ihre Stimme auch abgeben, indem Sie den Stimmzettel ganz ohne Kennzeichnung abgeben. Die Stimme zählt dann für den einzigen Kandidaten.
Wenn Sie weder dem (einzigen) Kandidaten noch einer anderen wählbaren Person Ihre Stimme geben möchten, können Sie, beispielsweise durch Streichung der ganzen Seite, den Stimmzettel ungültig machen.

Hinweise: Durch das Hinzufügen von beleidigenden Kommentaren oder Vorbehalten wird Ihre Stimmabgabe ungültig.

Wenn Sie eine andere Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten ist Ihre Stimme ebenfalls ungültig. Bedenken Sie dabei, dass es - auch außerhalb der Gemeinde - noch weitere wählbare Personen mit gleichem Namen geben kann.
Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.

Bei einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der ersten Wahl die die höchste und zweithöchsten Stimmrenzahl erhalten haben, enthält der Stimzettel keine freie Zeile. Hier können Sie Ihre Stimme nur einer der beiden auf dem Stimmzettel vorgedruckten Personen geben.

Wahlteilnahme von Menschen mit Behinderungen

Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume barrierefrei (behindertengerecht) sind.
Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Wenn Ihr zugewiesenes Wahllokal nicht behindertengerecht ist, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein zu beantragen und damit entweder in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal oder durch Briefwahl zu wählen.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahllokal oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen.
Im Wahllokal können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten.
Welchen Bewerber oder welche Bewerberin Sie wählen wollen, müssen Sie selbst entscheiden.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung Ihrer Wahlentscheidung verpflichtet.

 

Freigabevermerk

 

06.11.2023Innenministerium Baden-Württemberg