Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

PENDLA App
Mitfahrgelegenheit gesucht: Die App für Pendler

Passende Mitfahrer-Innen für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz finden und gemeinsam pendeln. Jetzt kostenlos anmelden unter

stockach.pendla.com

Lebenslagen

Arbeits- und Erholungszeiten

 

Es gibt Höchstgrenzen für Ihre Arbeitszeiten sowie Vorgaben für Ruhepausen, Ruhezeiten und Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz Ihrer Gesundheit.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause.

Es ist unerheblich, ob und in welcher Form Ihr Arbeitgeber Sie in der Arbeitszeit tatsächlich beschäftigt oder ob Sie sich während dieser Zeit zur Aufnahme Ihrer Arbeit bei Ihrem Arbeitgeber bereithalten. Ruhepausen zählen nicht zu Ihrer Arbeitszeit.

Ihre Arbeitszeit darf an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.

Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Damit beträgt Ihre wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden (6 Tage, je 8 Stunden). Sie kann auf 60 Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraums durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreitet.

In bestimmten Ausnahmefällen darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden überschritten werden, beispielsweise wenn dadurch für Sie zusätzliche Freischichten ermöglicht werden und die für das Unternehmen zuständige Behörde dies bewilligt hat. Eine Überschreitung der zehn Stunden ist auch im Notfall wie beispielsweise nach einem Brand oder während einer Überschwemmung möglich.

In der Gastronomie, der Landwirtschaft und dem Schaustellergewerbe können unter bestimmten Umständen längere tägliche Arbeitszeiten für einen begrenzten Zeitraum gelten, wenn diese Mehrarbeit zeitnah wieder ausgeglichen werden kann.

Als Fahrer oder Fahrerin von Kraftfahrzeugen gelten zusätzlich die Vorschriften des Fahrpersonalrechts, je nachdem, ob es sich um Personenbeförderung oder Güterbeförderung handelt.

Wenn Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Schichtfolge nicht im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, entscheidet der Arbeitgeber über diese. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Ruhepausen

Ruhepausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit zur Stärkung und Erholung. Es gilt:

  • Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Sie nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist Ihnen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist Ihnen eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu gewähren.

Ruhepausen können auch auf einzelne Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Hinweis: Während einer Pause dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. Wenn die Betriebsordnung es zulässt, dürfen Sie auch das Betriebsgelände verlassen.

Ruhezeit

Die Ruhezeit beginnt nach der täglichen Arbeitszeit und soll der Ruhe und Erholung dienen. Sie sind während der Ruhezeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit.

Die tägliche Mindestruhezeit beträgt elf zusammenhängende Stunden, sie kann unter bestimmten Voraussetzungen und beispielsweise durch tarifvertragliche Regelungen bis auf neun Stunden verkürzt werden.

Die Dauer der Ruhezeit kann bei der Beschäftigung in einer der folgenden Einrichtungen um bis zu eine Stunde verkürzt werden:

  • Krankenhäusern
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
  • Gaststätten
  • Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung
  • Verkehrsbetrieben
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft und Tierhaltung

Hinweis: Dies ist nur erlaubt, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Rufbereitschaft

Bei Rufbereitschaft können Sie Ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen und auch wechseln. Sie müssen auf Abruf in der Lage sein, Ihre Arbeit aufzunehmen.

Zur Rufbereitschaft sind Sie nur verpflichtet, wenn dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart worden ist.

Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und wird auch bei der Ermittlung der Arbeitszeithöchstgrenzen nicht mitgezählt. Arbeiten Sie während der Rufbereitschaft, ist diese Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft als Arbeitszeit Ihrer regulären Arbeitszeit hinzuzuzählen.

Bereitschaftsdienst

Im Gegensatz zur Rufbereitschaft müssen Sie sich während des Bereitschaftsdienstes an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und die Arbeit auf Abruf des Arbeitgebers unverzüglich aufnehmen. Beispielweise findet Bereitschaftsdienst häufig in Krankenhäusern beim ärztlichen Personal statt, damit in dringenden Fällen ständig ein Arzt zur Stelle ist.

Bereitschaftsdienst gilt im Unterschied zur Rufbereitschaft als Arbeitszeit.

Tipp: Zu arbeitszeitrechtlichen Fragen können Sie sich auch an Ihr Landratsamt beziehungsweise bei kreisfreien Städten an Ihre Stadt, Bereich Gewerbeaufsicht, wenden.

 

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

 

Stand: 21.07.2021

Verantwortlich: WirtschaftsministeriumBaden-Württemberg