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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Alles zur Vielfalt der Ortsteile erfahren Sie hier. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstatt mit Flair und Vielfa

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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Passende Mitfahrer-Innen für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz finden und gemeinsam pendeln. Jetzt kostenlos anmelden unter

stockach.pendla.com

Lebenslagen

Monatlicher Steuerabzug vom Lohn

 

Ihr Arbeitgeber berechnet die Steuer auf den Arbeitslohn und zahlt sie direkt an das Finanzamt (Lohnsteuer).

Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer. Zu den ELStAM gehören die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal, wenn Sie einer Religion angehören.

Abhängig von Ihrer Steuerklasse, werden eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Dazu gehören

  • der Grundfreibetrag,
  • der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten,
  • der Sonderausgaben-Pauschbetrag und
  • wenn die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Aus der Steuerklasse ergibt sich auch, welcher Tarif bei der Besteuerung anzuwenden ist:

  • der Grundtarif (Steuerklassen I, II und IV) oder
  • der Splittingtarif (Steuerklassen III und V)

Der Freibetrag ist ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM). Dadurch ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen. Nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Freibetrag gebildet wurde, müssen Sie dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie eine bestimmte Arbeitslohngrenze überschritten haben. Die Arbeitslohngrenze errechnet sich als Summe aus dem Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei Ehegatten/Lebenspartnern werden der Grundfreibetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag verdoppelt. Das Bundesministerium der Finanzen wird auf der Internetseite die Arbeitslohngrenzen für die einzelnen Kalenderjahre bereitstellen.

Kommt für Sie ein Freibetrag in Betracht, kann das Finanzamt auf Ihren Antrag hin diesen als ELStAM bilden.
Ihrem Arbeitgeber werden die ELStAM zum elektronischen Abruf bereitgestellt, damit er sie bei der Ermittlung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigen kann.

Freibeträge können beispielsweise möglich sein für:

  • Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit oder Reisekosten
  • Sonderausgaben, zum Beispiel nachgewiesene Kinderbetreuungskosten
  • außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel.Kraftfahrzeugkosten gehbehinderter Menschen
  • Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen

Einen Freibetrag können Sie nur erhalten, wenn die Aufwendungen insgesamt 600 EUR überschreiten. Die Werbungskosten dürfen dann nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigt. Wenn Sie verheiratet und beide beschäftigt sind, gilt für Sie zusammen die Grenze von 600 EUR. Dies trifft auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften zu.

Für Familien und Alleinerziehende sind verschiedene Steuererleichterungen möglich.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Jahreseinkommensteuer.

 

Freigabevermerk

 

29.11.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums