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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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Lebenslagen

Checkliste zur Bestattung

 

Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Für die Hinterbliebenen kann dies gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein. Was zu tun ist, was Sie beachten und im Vorfeld einer Bestattung bedenken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Bezahlung erledigen.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls

  1. Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen
  2. Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
  3. Sterbefall beim Standesamt anzeigen
    Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  4. Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen
  5. Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen)
    Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Vorbereitung der Bestattung

  • Den Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (in führt in der Regel das Bestattungsunternehmen durch)
  • Aufbahrung organisieren
  • Sarg oder Urne bestellen
  • Bestattungstermin vereinbaren und bekanntgeben
  • Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
  • Pfarrer oder Trauerredner organisieren
  • Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
  • Gegebenenfalls Musikdarbietung vereinbaren
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck beim Floristen bestellen
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
  • Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerfeier ausrichten
  • Grabpflege vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten. Von der verstorbenen Person zu Lebzeiten eingegangene Verträge und Verpflichtungen müssen möglicherweise gelöst oder geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Sie können rein administrative Tätigkeiten auch Fachleuten übergeben. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie bei speziellen Fragen.

  • Vorhandene Testamente des verstorbenen Menschen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
  • Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
  • Gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
  • Kraftfahrzeuge (auch Anhänger) ab- oder ummelden
  • Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
  • Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
  • Einzugsermächtigungen widerrufen
  • Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
  • Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
  • Müllabfuhr abmelden
  • Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
  • Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
  • Gegebenenfalls Betreuer oder Betreuerinnen und behandelnde Ärzte oder Ärztinnen des verstorbenen Menschen benachrichtigen
  • Finanzamt informieren
  • Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
  • Termine des verstorbenen Menschen absagen

Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von

  • karitativen Organisationen,
  • Behörden,
  • kirchlichen Einrichtungen oder
  • den sozialen Diensten Ihres Stadt- oder Landkreises.
 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

15.05.2019 Innenministerium Baden-Württemberg