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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Berufliche Qualifikation und Berufspflichten

 

Um als Freiberuflerin oder Freiberufler arbeiten zu können, müssen Sie in einigen Berufen bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen, die nachzuweisen sind, müssen Sie in der Regel auch besondere Berufspflichten beachten.

Nachweis der Ausbildung und anderer Voraussetzungen

Zur Berufsausübung benötigen Sie als besondere berufliche Qualifikation eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz sowie eine entsprechende Ausbildung.

Ihre Ausbildung müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beispielsweise müssen den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erbringen, wenn sie ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Ist für die Berufsausübung eine Approbation oder Berufserlaubnis erforderlich, müssen Sie diese im Antragsverfahren bei der zuständigen Stelle beantragen.

Hinweis: In einigen freiberuflichen Tätigkeitsfeldern wie zum Beispiel Unternehmensberatung, Journalismus oder Kunst müssen Sie keinen Nachweis erbringen, um Ihren Beruf auszuüben.

Welche Zulassungsvoraussetzungen Sie zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit erfüllen müssen, hängt vom jeweiligen Beruf ab und ist unterschiedlich. Bei vielen freien Berufen sind die Zulassungsvoraussetzungen in Berufsgesetzen geregelt. Dies gilt beispielsweise für Berufe wie Apotheker, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeut, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, vereidigter Buchprüfer, (Zahn-)Arzt, Architekt, Tierarzt, Hebamme, Heilpraktiker, beratender Ingenieur, Krankengymnast, Logopäde, Lotse, Orthoptist, Notar, Patentanwalt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Umweltgutachter, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.

Hinweis: Die Zulassung ist auch eng mit der Erlaubnis, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, verbunden. Bestimmte Berufsbezeichnungen dürfen Sie nur bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen führen.

Berufspflichten

Durch gesetzliche oder andere rechtliche Regelungen (zum Beispiel Satzungen) werden freiberuflich Tätigen besondere Berufspflichten auferlegt. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sind beispielsweise zur Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit bei der Ausübung ihres Berufes verpflichtet.

In Berufen wie Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut und Tierarzt haben freiberuflich Tätige darüber hinaus die Pflicht zur Dokumentation und zur beruflichen Fortbildung.

Berufsgruppen wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind beispielsweise verpflichtet, Akten zu führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Mitgliedschaft bei der Berufskammer

Zusätzlich besteht für bestimmte Berufsgruppen eine Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer. Dies gilt besonders für Berufsgruppen wie Architekt, (Zahn-)Arzt, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychoptherapeut, Apotheker, beratender Ingenieur, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Tierarzt, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.

Andere Berufsgruppen haben die Möglichkeit, freiwillig einer Berufskammer beizutreten.

 

Rechtsgrundlage

 

Berufsgesetze und Satzungen

 

Leistungen

Freigabevermerk

 

08.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg