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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Bodenschutz

 

Böden sind nicht nur Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion. Sie sind das zentrale Fundament aller Landökosysteme, indem sie

  • Lebensraum für eine unüberschaubare Anzahl an Tier- und Pflanzenarten sind,
  • Wasser speichern und reinigen,
  • Steuereinheit für Stoffkreisläufe sind und
  • das Klima beeinflussen.

Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource. Diese ist weltweit vor allem durch die Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen, aber auch durch Erosion und Schadstoffeinträge gefährdet. So wird durch die Überbauung in kurzer Zeit zerstört, was in zehntausenden Jahren entstanden ist.
Schadstoffeinträge können Böden für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln endgültig unbrauchbar machen.
Boden bedarf als Lebensgrundlage für künftige Generationen unseres besonderen Schutzes.

Der sechste Bodenschutzbericht der Bundesregierung zeigt Entwicklungen und Fortschritte beim Bodenschutz im nationalen und internationalen Bereich auf, macht aber auch deutlich, dass ein unverändert hoher Handlungsbedarf zur Stärkung der nachhaltigen Nutzung und zum Erhalt der Bodenfunktionen besteht. Er behandelt als Schwerpunkt die Bedeutung des Bodens für den Klimaschutz sowohl mit seiner Kohlenstoffspeicherfunktion als auch für die Anpassung an den Klimawandel mit seiner Kühlfunktion .

Im Jahr 1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) erlassen.
Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt bei den Bundesländern.
Das Gesetz regelt bestimmte Grundpflichten zum Bodenschutz, wie die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und die Sanierung von Böden, die durch industrielle Nutzung oder durch Abfälle verunreinigt wurden. Konkretisiert wird das Gesetz durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV).
Das Landes-Bodenschutz- und Altlasten-gesetz ergänzt die Bestimmungen des Bundesrechts.

Schadstoffe im Boden

Verunreinigungen von Böden mit Schadstoffen werden im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst.

Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder kaufen wollen, können Sie in der diesem Kapitel zugehörigen Leistung nachlesen, wie Sie Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

05.02.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg